International
Intrahandelsstatistik / Intrastat-Meldung
Mit den Intrastat-Meldungen wird der tatsächliche Warenverkehr von Gemeinschaftswaren zwischen den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Versendungen und Eingänge) statistisch erfasst. Die aus den einzelnen Intrastat-Meldungen erstellte Intrahandelsstatistik dient dazu, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands bereitzustellen.
Wer ist zur Auskunft verpflichtet?
Vereinfacht gilt: Im Versendungsfall ist in der Regel derjenige auskunftspflichtig, der eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ausführt. Entsprechend ist im Eingangsfall grundsätzlich derjenige auskunftspflichtig, der einen innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des UStG tätigt. Die Meldungen erfolgen für Versendungen und Eingänge getrennt. Jeder Auskunftspflichtige kann sich bei der Abgabe der Intrastat-Meldung durch einen Dritten, der allerdings in der EU ansässig sein muss, vertreten lassen.
Vereinfacht gilt: Im Versendungsfall ist in der Regel derjenige auskunftspflichtig, der eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ausführt. Entsprechend ist im Eingangsfall grundsätzlich derjenige auskunftspflichtig, der einen innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des UStG tätigt. Die Meldungen erfolgen für Versendungen und Eingänge getrennt. Jeder Auskunftspflichtige kann sich bei der Abgabe der Intrastat-Meldung durch einen Dritten, der allerdings in der EU ansässig sein muss, vertreten lassen.
Gibt es eine Bagatellgrenze für Meldungen?
Von der Meldepflicht sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmen befreit, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten bzw. Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten den Wert von 500.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten haben. Es muss nur die Verkehrsrichtung gemeldet werden, für die die Meldeschwelle überschritten worden ist. Wird diese Wertgrenze erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, so beginnt die Meldepflicht mit dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wurde.
Von der Meldepflicht sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmen befreit, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten bzw. Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten den Wert von 500.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten haben. Es muss nur die Verkehrsrichtung gemeldet werden, für die die Meldeschwelle überschritten worden ist. Wird diese Wertgrenze erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, so beginnt die Meldepflicht mit dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wurde.
Wie erfolgen die Meldungen?
Die Meldungen können nur noch elektronisch abgegeben werden. Zu zahlreichen Fragestellungen hat das Statistische Bundesamt einen Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2016 (Ausfüllanleitung) erstellt. Weiterführende Informationen finden Sie unter der Rubrik "Downloads".
Die Meldungen können nur noch elektronisch abgegeben werden. Zu zahlreichen Fragestellungen hat das Statistische Bundesamt einen Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2016 (Ausfüllanleitung) erstellt. Weiterführende Informationen finden Sie unter der Rubrik "Downloads".
Mitgliedsstaat | Meldeschwelle in Euro (Versendung) | Meldeschwelle in Euro (Eingang) |
Belgien | 1.000.000 | 1.500.000 |
Bulgarien | 112.484 | 189.178 |
Dänemark | 671.000 | 805.000 |
Deutschland | 500.000 | seit 1.1.2016: 800.000 |
Estland | 130.000 | 200.000 |
Finnland | 500.000 | 500.000 |
Frankreich | 460.000 | 460.000 |
Griechenland | 90.000 | 150.000 |
Großbritannien | 312.300 | 1.873.800 |
Irland | 635.000 | 191.000 |
Italien | 0 (siehe Hinweis unten) | 0 |
Kroatien | 130.600 | 235.000 |
Lettland | 130.000 | 170.000 |
Litauen | 215.000 | 290.000 |
Luxemburg | 150.000 | 200.000 |
Malta | 700 | 700 |
Niederlande | 1.500.000 | 1.500.000 |
Österreich | 750.000 | 750.000 |
Polen | 373.355 | 714.711 |
Portugal | 250.000 | 300.000 |
Rumänien | 204.082 | 113.379 |
Schweden | 450.000 | 900.000 |
Slowakische Republik | 400.000 | 200.000 |
Slowenien | 200.000 | 120.000 |
Spanien | 400.000 | 400.000 |
Tschechische Republik | 320.000 | 320.000 |
Ungarn | 337.000 | 337.000 |
Zypern | 55.000 | 100.000 |
In Italien gibt es keine Intrastat-Meldeschwelle, weil die Intrastatmeldungen und die Zusammenfassende Meldung auf demselben Formular abgegeben werden.