REACH

Letzte Registrierungsphase endete Mitte 2018

Bis zum 31. Mai 2018 mussten alle chemischen Stoffe, die in der europäischen Union in Mengen ab einer Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert werden. Andernfalls droht ein Vermarktungsverbot. Unternehmen sollten sich mit dieser Verpflichtung frühzeitig auseinandersetzen. So lassen sich wirtschaftliche Nachteile und Gesetzesverstöße vermeiden. Kleine und mittlere Unternehmen, die von der kommenden Registrierungsphase hauptsächlich betroffen sind, unterstützt der REACH-CLP-Biozid Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Produktangebot rechtzeitig überprüfen

Nach der REACH Verordnung erfolgt die Registrierung, indem Stoffinformationen in Form eines Dossiers an die ECHA übermittelt werden. Bis zum 31. Mai 2018 musste die letzte Registrierungsphase unter REACH abgeschlossen sein. Betroffen sind Unternehmen, die mindestens eine Tonne eines chemischen Stoffes pro Jahr herstellen oder in die Europäische Union einführen. Diese sollten daher das eigene Produktportfolio auf Stoffe hin überprüfen, die bis 2018 noch registriert werden müssen. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist die Erstellung eines Registrierungsdossiers eine große Herausforderung. Betroffene Hersteller und Importeure konnten mit den Vorarbeiten der Dossiererstellung beginnen – eine Vorregistrierung war bis 31. Mai 2017 möglich.

Wenn die Chemikalie bereits vorregistriert wurde, kann im REACH IT-System online nach Mitregistranten des gleichen Stoffes gesucht werden, um eine gemeinsame Einreichung zu organisieren. Da es sich hierbei um zum Teil sehr zeitaufwändige Verhandlungen handelt, gerade auch in Verbindung mit der Kostenplanung, sollte frühzeitig mit der Registrierung begonnen werden.Wenn ein Unternehmen einen Stoff noch nicht vorregistriert hat, besteht bis zum 31. Mai 2017 unter bestimmten Voraussetzungen noch die Möglichkeit, die Vorregistrierung nachzuholen. Dies ist bis zu sechs Monate nach der erstmaligen Herstellung oder dem erstmaligen Import möglich.

Unterstützung durch den Helpdesk

Die BAuA will mit einem erweiterten Helpdesk-Angebot frühzeitig vor allem die Unternehmen unterstützen, die sich bisher wenig oder gar nicht mit ihren chemikalienrechtlichen Pflichten auseinandergesetzt haben. Im Bereich "Erfolgreich Registrieren 2018" werden die Aspekte erläutert, die Unternehmen für eine Registrierung unter REACH beachten müssen. Außerdem gibt es dort Tipps für Verhandlungen zur Datenteilung. Die Rubrik "KMU Informationen" gibt Auskunft über die verringerten Gebühren für kleine und mittlere Unternehmen. Zudem unterstützt eine Checkliste den zukünftigen Registranten dabei, ein passendes Beratungsunternehmen zu beauftragen.
Der Helpdesk ist unter der nebenstehenden Adresse aufzurufen. Fragen zur Registrierung können telefonisch unter der Rufnummer 0231 9071-2971 oder per E-Mail reach-clp-biozid@baua.bund.de an den Helpdesk gerichtet werden.