REACH
Mit dem Begriff Mikroplastik werden schwer abbaubare, synthetische Polymere mit Größe von weniger als fünf Millimetern bezeichnet. Die Partikel reichern sich in Tieren - einschließlich Fischen und Schalentieren - an und können daher auch in Lebensmittel gelangen. Die neuen Pläne sollen der EU zufolge die Freisetzung von rund einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindern.
Die gesetzliche Grundlage ist der Beschränkungseintrag Nr. 78 im Anhang XVII der Reach-Verordnung (EG) Nr.1907/2006.
Ausführliche Hinweise und FAQ finden Sie bei REACH-Helpdesk.
Microplastik
EU-Kommission erlässt Maßnahmen zur Beschränkung von bewusst zugesetztem Mikroplastik
Generell ist der Verkauf verboten. Das gilt auch für Produkte, denen Mikroplastik zugesetzt ist und die dieses bei der Verwendung freigeben. Das betrifft etwa Granulat für Sportplätze und Kosmetik. Nur in hinreichend begründeten Fällen gelten Ausnahmen. Die ersten Vorschriften treten ab dem 15. Oktober 2023 in Kraft.
Mit dem Begriff Mikroplastik werden schwer abbaubare, synthetische Polymere mit Größe von weniger als fünf Millimetern bezeichnet. Die Partikel reichern sich in Tieren - einschließlich Fischen und Schalentieren - an und können daher auch in Lebensmittel gelangen. Die neuen Pläne sollen der EU zufolge die Freisetzung von rund einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindern.
Die gesetzliche Grundlage ist der Beschränkungseintrag Nr. 78 im Anhang XVII der Reach-Verordnung (EG) Nr.1907/2006.
Ausführliche Hinweise und FAQ finden Sie bei REACH-Helpdesk.