Innovation und Umwelt
Merkblatt weiterleitung von Strom auf dem Betriebsgelände
Betriebe, die selbst erzeugten Strom nutzen und von verringerten Umlagesätzen profitieren, stehen vor der Frage, wie sich der sogenannte Drittstrom von Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände bestimmen und abgrenzen lässt. Ein neues DIHK-Merkblatt stellt den Status quo vor.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hatte 2014 grundsätzlich festgeschrieben, dass bei einer reduzierten EEG-Umlage im Falle der Eigenversorgung alle Drittstrommengen mit geeichten Zählern abzugrenzen sind. Nicht explizit geregelt war das Vorgehen im Zusammenhang mit der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG und den reduzierten Sätzen der netzseitigen Umlagen.
Das Ende 2018 in Kraft getretene Energiesammelgesetz liefert hier Antworten, klärt aber noch nicht alle Details, sondern schafft sogar neue Unklarheiten. So können nun zwar auch Schätzungen von Drittstrommengen erlaubt sein, und nicht jede Messung muss zwangsläufig geeicht erfolgen. Jedoch bleibt die Frage unbeantwortet, wann genau eine abzugrenzende Drittstrommenge vorliegt.
Der DIHK fasst in seinem 15-seitigen Merkblatt die aktuelle Rechtslage für alle Umlagereduzierungen zusammen. Zudem beantwortet er generell die Frage, wann was wie abzugrenzen ist.
Quelle: DIHK Stand: April 2019