Aus- und Weiterbildung

Tierpfleger/-in

Zwischenprüfung

  • soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden
  • findet schriftlich und praktisch stat
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in höchstens drei Stunden zwei bis drei Arbeitsaufgaben durchführen. Dabei soll er zeigen, dass er Arbeitsschritte unter Berücksichtigung gesetzlicher, wirtschaftlicher, betrieblicher und ökologischer Vorgaben selbstständig team- und kundenorientiert planen, Informationen beschaffen und auswerten, Arbeitsmittel festlegen, die Arbeiten kontrollieren und dokumentieren, Gesichtspunkte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie der Hygiene und die Systematik, Anatomie, Physiologie und das Verhalten von Tieren berücksichtigen kann.
Hierfür kommen insbesondere in Beracht:
  1. Pflegen und Versorgen eines Tieres,
  2. Annahme, Bestimmung und Erstversorgung eines Tieres,
  3. Transportieren eines Tieres im Betrieb,
  4. Halten, Positionieren und Fixieren eines Tieres und Mitwirken bei seiner Behandlung,
  5. Einrichten, Reinigen und Desinfizieren einer Tierunterkunft,
  6. Lagern, Zubereiten und Verwenden von Futter und Einstreu.
Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten praxisbezogene Aufgaben lösen. Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Tier- und Umweltschutz sowie zur Qualitätssicherung dargestellt werden. Für die Aufgaben kommen unter Berücksichtigung naturwissenschaftlicher Zusammenhänge und berufsbezogener Berechnungen folgende Bereiche in Betracht:
  1. Futter und Einstreu,
  2. Reinigung und Desinfektion,
  3. Einrichten von Tierunterkünften,
  4. Mitwirken bei Behandlungen.

Schriftliche Abschlussprüfung

in der Fachrichtung “Forschung und Klinik”
Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Pflegen, Halten, Versorgen und Züchten von Tieren in Forschung und Klinik
120 Minuten
Durchführen von diagnostischen und hygienischen Maßnahmen, Behandlungen und Eingriffen
120 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

in der Fachrichtung “Zoo”
Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren im Zoo
120 Minuten
Einrichten, Reinigen und Desinfizieren von Tierunterkünften
120 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

in der Fachrichtung “Tierheim / Tierpension”
Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen
90 Minuten
Erziehen von Hunden
60 Minuten
Verwaltung und kaufmännische Grundlagen, Öffentlichkeitsarbei
90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

in der Fachrichtung “Forschung und Klinik”:
Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling in insgesamt höchstens fünf Stunden vier bis fünf einem betrieblichen Auftrag entsprechende Arbeitsaufgaben durchführen. Dafür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Zusammenstellen und Bemessen von Futter sowie Bewerten der Bestandteile,
  2. Vorbereiten sowie Ergreifen eines Tieres für den Transport, Auswählen und Einrichten eines Transportbehälters sowie Vorbereiten der Transportdokumente,
  3. Einrichten eines Kranken- und Quarantänebereiches,
  4. Pflegen, Halten und Züchten von Tieren,
  5. Durchführen von Behandlungen und Eingriffen sowie Hygienemaßnahmen,
  6. Durchführen von Diagnosemaßnahmen.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung gesetzlicher, wirtschaftlicher, betrieblicher und ökologischer Vorgaben selbstständig kunden- und teamorientiert planen, die Arbeitsmittel festlegen, Informationen beschaffen und auswerten, Arbeitszusammenhänge erkennen, die Arbeiten kontrollieren und dokumentieren, Gesichtspunkte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie Hygiene und die Systematik, Anatomie, Physiologie und das Verhalten von Tieren berücksichtigen kann.

in der Fachrichtung “Zoo”:
Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling in insgesamt höchstens fünf Stunden drei bis vier einem betrieblichen Auftrag entsprechende Arbeitsaufgaben durchführen sowie innerhalb dieser Zeit in höchstens 20 Minuten ein Kundengespräch führen. Für die Arbeitsaufgaben kommen insbesondere in Betracht:
  1. Zusammenstellen und Bemessen von Futter sowie Bewerten der Bestandteile,
  2. Vorbereiten und Einfangen eines Tieres für den Transport, Auswählen und Einrichten des Transportbehälters sowie Vorbereiten der Transportdokumente,
  3. Einrichten und Reinigen einer Tierunterkunft sowie Desinfizieren mit selbst herzustellender Lösung,
  4. Ergreifen, Halten, Positionieren und Fixieren eines Tieres und Mitwirken bei seiner Untersuchung oder Behandlung,
  5. Ausgestalten eines Geheges oder einer Voliere,
  6. Einrichten eines Terrariums oder Aquariums für eine Gruppe von Tieren sowie Kontrollieren und Inbetriebnehmen der technischen Anlagen.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung gesetzlicher, wirtschaftlicher, betrieblicher und ökologischer Vorgaben selbstständig team- und kundenorientiert planen, die Arbeitsmittel festlegen, Informationen beschaffen und auswerten, Arbeitszusammenhänge erkennen, die Arbeiten kontrollieren und dokumentieren, Gesichtspunkte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie Hygiene und die Systematik, Anatomie, Physiologie und das Verhalten von Tieren berücksichtigen kann. Durch das Kundengespräch soll der Prüfling zeigen, dass er über die Artzugehörigkeit von Tieren, deren Alter, Geschlecht, Lebensweise, Herkunft und Verhalten, ihren Schutz- und Bedrohungsstatus sowie ihre Haltungsbedingungen und über die Aufgaben der Zoos informieren kann.

in der Fachrichtung “Tierheim und Tierpension”
Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling in insgesamt höchstens fünf Stunden drei bis vier einem betrieblichen Auftrag entsprechende Arbeitsaufgaben durchführen sowie innerhalb dieser Zeit in höchstens 20 Minuten ein Kundengespräch führen. Für die Arbeitsaufgaben kommen insbesondere in Betracht:
  1. Zusammenstellen und Bemessen von Futter sowie Bewerten der Bestandteile,
  2. Vorbereiten sowie Einfangen oder Ergreifen eines Tieres für den Transport, Auswählen und Einrichten des Transportbehälters sowie Vorbereiten der Transportdokumente,
  3. Einrichten eines Kranken- oder Quarantänebereiches,
  4. Ergreifen, Positionieren und Fixieren eines Tieres und Mitwirken bei seiner Behandlung oder Untersuchung,
  5. Pflegen, Versorgen und Beschäftigen eines Tieres,
  6. Tiere zu Gruppen zusammenstellen,
  7. Umgang mit einem Hund und Dokumentieren seines Verhaltens.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung gesetzlicher, wirtschaftlicher, betrieblicher und ökologischerVorgaben selbstständig team- und kundenorientiert planen, die Arbeitsmittel festlegen, Informationen beschaffen und auswerten,
Arbeitszusammenhänge erkennen, die Arbeiten kontrollieren und dokumentieren, Gesichtspunkte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie Hygiene und die Systematik, Anatomie, Physiologie und das Verhalten von Tieren berücksichtigen kann.
Durch das Kundengespräch soll der Prüfling zeigen, dass er in der Lage ist, Gespräche mit Kunden ergebnisorientiert und situationsbezogen zu führen.

Gewichtung

  • der schriftliche und der praktische Teil werden jeweils mit 50 Prozent gewichtet
Schriftlicher Teil
in der Fachrichtung “Forschung und Klinik”
Prüfungsbereich
Gewichtung
Pflegen, Halten, Versorgen und Züchten von Tieren in Forschung und Klinik
40 Pozent
Durchführen von diagnostischen und hygienischen Maßnahmen, Behandlungen und Eingriffen
40 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
20 Prozent

in der Fachrichtung “Zoo”
Prüfungsbereich
Gewichtung
Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren im Zoo
40 Prozent
Einrichten, Reinigen und Desinfizieren von Tierunterkünften
40 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
20 Prozent

in der Fachrichtung “Tierheim / Tierpension”
Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen
30 Prozent
Erziehen von Hunden
20 Prozent
Verwaltung und kaufmännische Grundlagen, Öffentlichkeitsarbei
30 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
20 Prozent

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.