Aus- und Weiterbildung

Servicefachkraft für Dialogmarketing

Zwischenprüfung

  • soll zu Beginn des zweiten Ausbuldungsjahres stattfinden
Die Zwischenprüfung ist schriftlich in höchstens 120 Minuten durchzuführen. Der Prüfling soll dabei praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus folgenden Gebieten bearbeiten:
  1. Leistungsangebote im Dialogmarketing,
  2. Kommunikationsprozesse,
  3. Arbeits- und Aufgabengestaltung,
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde.

Schrifltiche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Projektabwicklung im Dialogmarketing
90 Minuten
Dienstleistungsangebot und Kommunikation
120 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Mündliche / Praktische Abschlussprüfung

Die mündliche Prüfung findet im Prüfungsbereich “Kundengespräch”
Der Prüfling soll je ein Inbound- und ein Outboundgespräch führen, die sich jeweils auf das gleiche Produkt oder die gleiche Dienstleistung beziehen sollen. Dabei soll er zeigen, dass er Kunden beraten, Kunden gewinnen, Gespräche mit Kunden systematisch und situationsbezogen führen, zielorientiert kommunizieren und Gesprächsführungstechniken einsetzen sowie Daten aus dem Gesprächsverlauf erfassen kann. Grundlage beider Gespräche ist die Beschreibung eines Produkts oder einer Dienstleistung. Der Prüfling bestimmt entweder das Gebiet Produkte oder das Gebiet Dienstleistungen. Aus diesem Gebiet werden dem Prüfling zwei Beschreibungen vorgelegt. Hieraus wählt er eine aus. Nach der Auswahl ist dem Prüfling eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten zu gewähren. Die Kundengespräche sollen die Dauer von insgesamt 20 Minuten nicht überschreiten.

Gewichtung

Prüfungsbereich
Gewichtung
Dienstleistungsangebot und Kommunikation
30 Prozent
Projektabwicklung im Dialogmarketing
20 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 Prozent
Kundengespräch
40 Prozent

Bestehensregeln

Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis, im Prüfungsbereich Kundengespräch und in mindestens zwei der hier genannten Prüfungsbereich
  1. Dienstleistungsangebot und Kommunikation,
  2. Projektabwicklung im Dialogmarketing,
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde
jeweils mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden.