Aus- und Weiterbildung
Kaufmann/-frau für IT-Systemmanagement
Teil I der Abschlussprüfung
- findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt
- findet im Prüfungsbereich “Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes” statt
Im Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Kundenbedarfe zielgruppengerecht zu ermitteln,
- Hard- und Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten,
- einen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten,
- Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes einzuweisen und
- die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu protokollieren.
Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Teil II der Abschlussprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsbereich
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Prüfungszeit
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Einführen einer IT-Systemlösung
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90 Minuten
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Kaufmännische Unterstützungsprozesse
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90 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
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Mündliche Abschlussprüfung
Im Prüfungsbereich Abwicklung eines Kundenauftrages besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Kunden und Kundinnen auftragsbezogen zu beraten und zu begleiten,
- kundenspezifische Anforderungen zu analysieren,
- eine Projektplanung durchzuführen,
- eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen,
- IT-Systemlösungen auszuwählen, einzukaufen oder anzupassen,
- die Umsetzung der IT-Systemlösungen zu koordinieren und die Einführung zu begleiten und
- den Projektabschluss durchzuführen.
Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und
- seine Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen.
Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
- die Bewertung für den ersten Teil mit 50 Prozent und
- die Bewertung für den zweiten Teil mit 50 Prozent.
Gewichtung
Prüfungsbereich
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Gewichtung
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Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes
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20 Prozent
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Abwicklung eines Kundenauftrages
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50 Prozent
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Einführen einer IT-Systemlösung
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10 Prozent
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Kaufmännische Unterstützungsprozesse
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10 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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10 Prozent
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Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 16 – wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.