Aus- und Weiterbildung
Fachinformatiker/-in
Teil I der Abschlussprüfung
- findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt
- findet im Prüfungsbereich “Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes” statt
Im Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist
- Kundenbedarfe zielgruppengerecht zu ermitteln,
- Hard- und Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten,
- einen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten,
- Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes einzuweisen und
- die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu protokollieren.
Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Teil II der Abschlussprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung
in der Fachrichtung “Anwendungsentwicklung”
Prüfungbereich
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Prüfungszeit
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Planen eines Softwareproduktes
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90 Minuten
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Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen
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90 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
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in der Fachrichtung “Systemintegration”
Prüfungsbereich
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Prüfungszeit
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Konzeption und Administration von IT-Systemen
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90 Minuten
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Analyse und Entwicklung von Netzwerken
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90 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
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in der Fachrichtung “Daten- und Prozessanalyse”
Prüfungsbereich
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Prüfungszeit
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Durchführen einer Prozessanalyse
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90 Minuten
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Sicherstellen der Datenqualität
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90 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
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in der Fachrichtung “Digitale Vernetzung”
Prüfungsbereich
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Prüfungszeit
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Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen
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90 Minuten
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Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen
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90 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
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Mündliche Abschlussprüfung
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
- die Bewertung für den ersten Teil mit 50 Prozent und
- die Bewertung für den zweiten Teil mit 50 Prozent.
in der Fachrichtung “Anwendungsentwicklung”
Im Prüfungsbereich “Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes” besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- kundenspezifische Anforderungen zu analysieren,
- eine Projektplanung durchzuführen,
- eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen,
- eine Softwareanwendung zu erstellen oder anzupassen,
- die erstellte oder angepasste Softwareanwendung zu testen und ihre Einführung vorzubereiten und
- die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentieren.
Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 80 Stunden.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und
- seine Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen.
Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
in der Fachrichtung “Systemintegration”
Im Prüfungsbereich “Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration” besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren,
- Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen,
- Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben,
- IT-Systeme einzuführen und zu pflegen,
- Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie
- Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren.
Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der Projektarbeit hater dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und
- seine Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen.
Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
in der Fachrichtung “Daten- und Prozessanalyse”
Im Prüfungsbereich “Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse” besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- kundenspezifische Anforderungen zu analysieren,
- die Projektumsetzung zu planen und dabei die zugehörigen betrieblichen Prozesse zu berücksichtigen und die bestehenden Regeln einzuhalten,
- Daten zu identifizieren, zu klassifizieren, zu modellieren, unter Nutzung mathematischer Vorhersagemodelle und statistischer Verfahren zu analysieren und die Datenqualität sicherzustellen,
- die Analyseergebnisse aufzubereiten und Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen sowie
- Projekte der Datenanalyse anforderungsgerecht zu dokumentieren.
Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und
- seine Vorgehensweisen bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen.
Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsen-
tation soll höchstens 15 Minuten dauern.
tation soll höchstens 15 Minuten dauern.
in der Fachrichtung “Digitale Vernetzung”
Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist
- hardware- und softwarebasierte Schnittstellen und Komponenten in bestehende Infrastrukturen einzubinden und dabei die Anforderungen an die Informationssicherheit zu erfüllen,
- eine vorhandene Systemarchitektur über mehrere Prozessebenen und über deren Prozessabläufe zu bewerten, zu dokumentieren und zu visualisieren,
- Schnittstellen unterschiedlicher Prozesse und Systeme zu implementieren, zu konfigurieren und in Betrieb zu nehmen,
- Gesamtzusammenhänge in heterogenen IT-Landschaften zu bewerten und zu beschreiben sowie
- Übertragungssysteme anforderungsgerecht auszuwählen, zu konfigurieren und in die Gesamtinfrastruktur zu integrieren.
Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und
- seine Vorgehensweisen bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen.
Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse ein Fachgespräch geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
Gewichtung
in der Fachrichtung “Anwendungsentwicklung”
Prüfungsbereich
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Gewichtung
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Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes
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20 Prozent
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Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes
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50 Prozent
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Planen eines Softwareproduktes
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10 Prozent
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Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen
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10 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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10 Prozent
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in der Fachrichtung “Systemintegration”
Prüfungsbereich
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Gewichtung
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Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes
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20 Prozent
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Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
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50 Prozent
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Konzeption und Administration von IT-Systemen
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10 Prozent
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Analyse und Entwicklung von Netzwerken
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10 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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10 Prozent
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in der Fachrichtung “Daten- und Prozessanalyse”
Prüfungsbereich
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Gewichtung
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Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes
|
20 Prozent
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Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse
|
50 Prozent
|
Durchführen einer Prozessanalyse
|
10 Prozent
|
Sicherstellen der Datenqualität
|
10 Prozent
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
10 Prozent
|
in der Fachrichtung “Digitale Vernetzung”
Prüfungsbereich
|
Gewichtung
|
Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes
|
20 Prozent
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Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung
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50 Proeznt
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Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen
|
10 Prozent
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Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen
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10 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
|
10 Prozent
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Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung – wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.