Aus- und Weiterbildung
Zweitschriften und Rentenbescheinigungen
Wichtige Dokumente wie etwa Prüfungszeugnisse können verloren gehen. Sie werden z. B. für Bewerbungen und zur Rentenberechnung benötigt. Wenn Ihnen Dokumente wie Prüfungszeugnisse oder Berufsausbildungsnachweise verloren gegangen sind, helfen wir mit entsprechenden Zweitschriften beziehungsweise Ersatzbescheinigungen gerne weiter.
Wichtiger Hinweis: Sollte Ihre Prüfung sehr lange zurückliegen, dann verfügen wir ggf. nicht mehr über die entsprechenden Unterlagen, da unsere Aufbewahrungspflicht abgelaufen ist. Womöglich kann dann eine Nachfrage beim Hessischen Wirtschaftsarchiv sinnvoll sein, wohin wir ältere Dokumente abgeben. Nähere Einzelheiten nachfolgend:
Bestätigung der Ausbildungszeit zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung
Zum Zweck der Rentenberechnung verlangt die Deutsche Rentenversicherung einen Nachweis der Berufsausbildung. Für die Anerkennung der Ausbildungszeiten werden der Berufsausbildungsvertrag und das Zeugnis der Berufsabschlussprüfung benötigt.
Falls Ihre Unterlagen unvollständig sind, wird eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung benötigt. Diese Bescheinigung ist nach dem Sozialgesetzbuch kostenlos, soweit sie von uns ausgestellt werden kann. Falls die Ausstellung einer Bescheinigung gewünscht wird, ist ein Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 80 KB) vollständig auszufüllen. Unsere Postanschrift für die Antragsstellung ist auf dem Antragsformular vermerkt.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Ihre Ausbildung vor 2000 begonnen haben und Ihre Abschlussprüfung bei der IHK Limburg abgelegt haben, dann richten Sie Ihre Anfrage bitte direkt an das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA), da wir nicht mehr über entsprechende Unterlagen verfügen. Für diese Auskunft wird vom HWA ein Entgelt von 35,00 Euro erhoben.
Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses
Falls Sie die Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der IHK Limburg abgelegt haben, können wir Ihnen eine Zweitschrift ausstellen (Abschlussprüfungen ab Sommer 2000). Dafür wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.
Falls Sie die Ausstellung einer gebührenpflichtigen Zweitschrift wünschen, füllen Sie bitte den Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift des Prüfungszeugnisses vollständig aus und reichen ihn bei uns ein. Den Antrag finden Sie hier (DOC-Datei · 1961 KB). Die Gebühr in Höhe von 25,00 Euro können Sie entweder bar bei der Einreichung des Antrages oder per Überweisung auf unser Konto bei der Kreissparkasse Limburg (IBAN DE76 5115 0018 0000 0087 97) zahlen. Bei Überweisung geben Sie bitte als Verwendungszweck unbedingt Ihren Namen und den Text “Zweitschrift Prüfungszeugnis” an. Die Ausstellung der Zeugniszweitschrift erfolgt nach Zahlungseingang.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Ihre Abschlussprüfung vor Sommer 2000 bei der IHK Limburg abgelegt haben, dann richten Sie Ihre Anfrage bitte direkt an das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA). Für diese Auskunft wird vom HWA ein Entgelt von 35,00 Euro erhoben. Erst wenn sicher ist, dass das HWA die gewünschten Daten zur Verfügung stellen kann, stellen Sie den Antrag auf Zweitschrift bei der IHK Limburg. Für die Ausstellung der Zweitschrift reichen Sie bitte die Bestätigung vom HWA bei der IHK Limburg ein. Dafür wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.
Kontakt:
Hessisches Wirtschaftsarchiv
Karolinenplatz 3
64289 Darmstadt
https://www.hessischeswirtschaftsarchiv.de/Rente-Ausbildung/
E-Mail: info@hwarchiv.de
Telefonische Anfragen können nicht bearbeitet werden.