Aus- und Weiterbildung

Vorläufige Prüfungsergebnisse

Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfungen können Sie online in unserem Bildungsportal einsehen.

Veröffentlicht werden ausschließlich die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfung in den kaufmännischen und kaufmännisch verwandten Berufen. Die endgültige Ergebnisfeststellung erfolgt gemäß der Prüfungsordnung durch den Prüfungsausschuss. Die Ergebnisse der Zwischenprüfung werden nicht veröffentlicht.
Die Zugangsdaten erhalten Sie von der IHK. Wir kommen aktiv auf Sie zu.
Die Veröffentlichungstermine finden Sie direkt in der Anwendung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen der Industrie- und Handelskammer Limburg aus datenschutzrechtlichen Gründen telefonisch oder per E-Mail keine Auskünfte zu den Prüfungsergebnissen oder zu den Zugangsdaten erteilen dürfen.
Eine postalische Zustellung des vorläufigen Prüfungsergebnisses erfolgt nicht

Welche Bedeutung haben die vorläufigen Ergebnisse?

  • Bei den vorläufigen Ergebnissen handelt es sich um die Ergebnisse Ihrer schriftlichen Prüfungsleistungen.
  • Sie stellen nicht das abschließende Ergebnis der gesamten Abschlussprüfung dar.
  • Sie haben keine Rechtskraft.


Können sich diese Ergebnisse noch ändern?

In der Regel nicht.


Woran erkenne ich, ob die Prüfung bestanden ist?

Bei den vorläufigen Ergebnissen handelt es sich um die Ergebnisse Ihrer schriftlichen Prüfungsleistungen. Auf Grund dieser Ergebnisse ist es noch nicht möglich zu sagen, ob die Prüfung bestanden ist oder nicht. Eine solche Aussage ist erst dann möglich, wenn alle Prüfungsleistungen, also auch die der mündlichen und praktischen Prüfungen, vorliegen.


Woran sehe ich, ob ich eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen muss?

Aus den Ergebnissen ist für Sie nicht direkt erkennbar, ob Sie eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen müssen oder nicht. Sollte für Sie eine mündliche Ergänzungsprüfung erforderlich sein, werden Sie in Kürze von uns schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt.


Bewertung der Prüfungsleistungen

Nach der Prüfungsordnung werden die Prüfungsleistungen in allen Berufen nach einem 100-Punkte-Schlüssel bewertet. Das gilt für Einzel- wie auch Gesamtleistungen. Das System basiert auf sechs Noten, denen jeweils folgende Punkte zugeordnet sind:
Note 1 sehr gut
100-92 Punkte
für eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung
Note 2 gut
91-81 Punkte
für eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung
Note 3 befriedigend
80-67 Punkte
für eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung
Note 4 ausreichend
66-50 Punkte
für eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht
Note 5 mangelhaft
49-30 Punkte
für eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass Grundkenntnisse vorhanden sind
Note 6 ungenügend
29-0 Punkte
für eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind
Die Gewichtung einzelner Prüfungsfächer/-teile ist der jeweiligen Verordnung über die Berufsausbildung und eventuell ergänzenden Bewertungsrichtlinien zu entnehmen. Die Verordnung für Ihren Ausbildungsberuf finden Sie auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Berufsbildung.