Aus- und Weiterbildung

Wann endet das Ausbildungsverhältnis

Entscheidend ist das Datum der Abschlussprüfung. Denn mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss endet das Berufsausbildungsverhältnis, auch wenn im Berufsausbildungsvertrag ein späteres Datum niedergelegt wurde.
Das Ende des Ausbildungsverhältnisses ist im Berufsbildungsgesetz geregelt.
Dort heißt es in § 21 „Beendigung“:
(1) das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe der Ergebnisse durch den Prüfungsausschuss.
(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchsten um ein Jahr.