Aus- und Weiterbildung

Schlichtung

Sollte es einmal soweit kommen, dass Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Auszubildenden eskalieren, hat die IHK Limburg einen Schlichtungsausschuss eingerichtet, der einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht vorgelagert ist. Der Schlichtungsausschuss der IHK bringt die streitenden Parteien zusammen und fällt, falls möglich, einen Schlichtungsspruch.

Was ist der Schlichtungsausschuss?

Die IHK Limburg hat für Berufsausbildungsverhältnisse, die in dem bei ihr geführten Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse eingetragen sind oder einzutragen wären, entsprechend des § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz einen Schlichtungsausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden errichtet. Bei Streitigkeiten aus dem Berufsausbildungsverhältnis muss der Klage beim Arbeitsgericht grundsätzlich die Verhandlung vor dem Ausschuss vorausgegangen sein.
In der Schlichtung haben Auszubildende und Ausbildende die Gelegenheit, ihre Streitigkeiten in neutraler Atmosphäre und auf Augenhöhe zu klären. Die ehrenamtlich tätigen Ausschussmitglieder helfen ihnen dabei durch ihre Erfahrungen als Arbeitgeber und als Arbeitnehmer.
Der Schlichtungsausschuss ist zuständig
  • für Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis,
  • für Berufsausbildungsverhältnisse im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, nicht jedoch für Umschulungsverhältnisse.
Der Schlichtungsausschuss wird nur auf Antrag des Auszubildenden oder des Ausbildenden tätig, der schriftlich oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle eingereicht wurde. In der Regel gilt für die Anrufung des Schlichtungsausschusses die 3-Wochen-Frist, es sei denn der Betroffene macht besondere Gründe geltend.
Bevor ein Streit zwischen Azubi und Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht geht, MUSS eine Schlichtung bei der IHK durchgeführt werden. Bei einem Schlichtungsverfahren geht es darum, Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen.

Wer ist bei einer Schlichtung dabei?

Bei einer Schlichtung, die nicht öffentlich ist, sind dabei:
  • zwei Schlichter (ein Arbeitgeber- und ein Arbeitnehmer-Vertreter), die diese Tätigkeit ehrenamtlich bei der IHK ausüben
  • ein oder mehrere Vertreter des Arbeitgebers (eventuell mit Anwalt)
  • der Azubi (eventuell mit Anwalt)
  • ein Mitarbeiter der IHK als Protokollführer

Was passiert während einer Schlichtung?

  • Beide Parteien, also Arbeitgeber und Azubi, können sich mit einem Vergleich einigen.
  • Kommt es zu keiner Einigung, fällen die beiden Schlichter einen so genannten Schlichtungsspruch, den beide Parteien annehmen können. Nehmen Arbeitgeber und Auszubildender den Spruch an, besitzt er die Rechtskraft eines Urteils. Wenn ein vom Schlichtungsausschuss gefällter Schlichtungsspruch nicht innerhalb einer Woche von beiden Parteien anerkannt wird, so kann binnen zwei Wochen nach ergangenem Spruch Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden.

Details zum Schlichtungsverfahren sind in der Schlichtungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 250 KB)aufgeführt.
Unter "Weitere Informationen" finden Sie weitere Informationen sowie das Antragsformular dazu.
© IHK Rhein-Neckar