Aus- und Weiterbildung

Ausbildungsvergütungen

Die Ausbildenden zahlen den Auszubildenden eine angemessene Vergütung. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so bemessen, dass sie angemessen ist und mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. Werden den Auszubildenden Sachleistungen (z.B. Kost und Wohnung) auf die Vergütung angerechnet, müssen in jedem Fall mindestens 25 v. H. der festgelegten Gesamtvergütung anrechnungsfrei bleiben. Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats fällig.
Wenn eine allgemein verbindliche Tarifregelung vorliegt, dürfen im Ausbildungsvertrag keine niedrigeren Vergütungssätze vereinbart sein.
Es wird stets die Vergütung der Branche angewendet in der die Ausbildung stattfindet. Lernt z. B. ein Bürokaufmann/eine Bürokauffrau in einer Bank gilt die "Bankvergütung" lernt er/sie in einem Gastronomieunternehmen gilt die "Gastronomievergütung" u.s.w. Diese Regelung ist bei allen Berufen anzuwenden die in einer anderen als der berufsspezifischen Branche lernen.
Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist gesondert zu vergüten. Auch diese Vergütung soll angemessen sein. Statt der Überstundenvergütung kann auch Freizeitausgleich gewährt werden. Für Sonn- und Feiertagsarbeit, die Jugendliche in bestimmten Wirtschaftszweigen verrichten dürfen, wird in bestimmtem Umfang Freizeit gewährt.
Den Auszubildenden wird die Vergütung bis zur Dauer von sechs Wochen weiter gezahlt, wenn z. B. eine unverschuldete Krankheit vorliegt.
Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Sozialgesetzbuch III, von der Arbeitsagentur erhalten. Die Beihilfe wird gewährt, soweit die für die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Die Höhe der Beihilfe richtet sich sowohl nach dem Nettoeinkommen der Eltern als auch nach dem der Auszubildenden.
Eine aktuelle Übersicht der Ausbildungsvergütungen stellt auch die Hans-Böckler-Stiftung im Internet zur Verfügung
Über die Vergütungen nach der Ausbildung dürfen wir keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich für Tarifauskünfte an das Hessische Sozialministerium in Wiesbaden. Montag bis Donnerstag von 13.00 bis 15.00 Uhr unter der Rufnummer 0611 817 3495.