Über uns / Beitrag
Beitragsfreistellung
Sie können sich vom Beitrag freistellen lassen, wenn Ihre Firma nicht im Handelsregister eingetragen ist und die beiden Grenzwerte des jeweiligen Jahres nicht überschritten werden.
|
2001
|
ab 2002 und 2003
|
Ab 2004
|
Umsatz (brutto)
|
100.000,00 DM
|
52.000,00 Euro
|
entfällt
|
Gewinn/Gewerbeertrag
|
10.000,00 DM
|
5.200,00 Euro
|
5.200,00 Euro
|
Wir benötigen von Ihnen, um eine Freistellung prüfen zu können, eine Kopie von:
- Ihrer Gewinn- und Verlustrechung für das Jahr, in dem Sie vom IHK-Beitrag freigestellt werden möchten
UND - Ihrem Einkommensteuerbescheid (vom Finanzamt), ebenfalls für das Jahr, für das Sie einen Antrag auf Freistellung stellen.
Bitte beachten Sie: Wird einer der beiden Grenzwerte – dabei ist es egal, ob es sich um den Umsatz oder den Gewinn handelt – überschritten oder ist Ihre Firma im Handelsregister eingetragen, besteht Beitragspflicht!
Ab 2004 findet der Umsatz keine Berücksichtigung mehr, sodass die Zusendung des Steuerbescheids ausreicht!