Wer, was, wann
Fragen und Antworten rund um die Vollversammlungswahl
Hier finden Sie kurze und verständliche Antworten auf häufig gestellte Fragen zur IHK-Wahl, deswegen wurden einige Regelungen bewusst vereinfacht dargestellt.
Wer wird gewählt?
Unternehmen wählen Unternehmer – das ist das Grundprinzip der IHK-Wahl. In direkter Wahl wählen die wahlberechtigten Unternehmer die Mitglieder der Vollversammlung. Die Vollversammlung ist das „Parlament der Wirtschaft“ und oberstes Entscheidungsorgan der IHK.
Wer ist wahlberechtigt?
Wählbar und wahlberechtigt sind grundsätzlich Vertreter aller Mitgliedsunternehmen der IHK Lahn-Dill. Diese Unternehmensvertreter können ihre Stimme abgeben und sich umgekehrt auch als Kandidat aufstellen lassen. Alle Unternehmen sind bei der Wahl gleichberechtigt, unabhängig etwa von Größe, Umsatz oder Mitarbeiterzahl – es gilt der Grundsatz: ein Unternehmen, eine Stimme.
Wer kandidiert bei der IHK-Wahl?
Alle Kandidaten der IHK-Wahl sind Vertreter eines IHK-Mitgliedsunternehmens. Sie sind örtlich organisiert nach Wahlbezirken sowie in Wahlgruppen, die sich an den unterschiedlichen Branchen orientieren. Die Kandidaten Ihres Wahlbezirks und Ihrer Wahlgruppe stellen wir Ihnen der Dezember/Januar-Ausgabe der IHK-Zeitschrift LahnDill Wirtschaft sowie hier auf unserer Interseite vor.
Ich habe meine Wahlunterlagen verloren – was kann ich tun?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an uns. Sie bekommen dann neue Unterlagen zugeschickt. Telefon: 06441 9448-1700 oder 1740, E-Mail: wahlausschuss@lahndill.ihk.de .
Wann stehen die Wahlergebnisse fest?
Ende Februar 2024 werden die Wahlergebnisse veröffentlicht. Die IHK informiert außerdem über Pressemitteilungen und die eigene IHK-Zeitschrift „Lahn-Dill Wirtschaft “ über die Wahlergebnisse. Nach der Wahl tritt die neue Vollversammlung zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Die Wahlperiode läuft für fünf Jahre und endet im Jahr 2029.