Wahl der Vollversammlung der IHK Lahn-Dill 2024

1. Wahlbekanntmachung

Der am 14.11.2022 durch die Vollversammlung berufene Wahlausschuss der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill, bestehend aus Frau Doris Süss-Schnadmann, (Vorsitzende), Herrn Uwe Hainbach (stellv. Vorsitzender), Herr Klaus Barthel, Frau Brigitte Bieber und Frau Karin Keller, macht hiermit allen IHK-Zugehörigen bekannt:
Die derzeitige Wahlperiode (2019-2024) der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill endet im April 2024 und muss für die Dauer weiterer fünf Jahre erneut gewählt werden.

1. Grundlage für die Durchführung der Wahl

Rechtsgrundlage für die Durchführung der Wahl ist die Wahlordnung (WO) der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill. Die WO ist in der aktuellen Fassung am 04.04.2023 vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung genehmigt und in der letzten Ausgabe der IHK-Zeitschrift „LahnDill Wirtschaft“ (Mai/Juni 2023) bekannt gemacht worden. Sie ist auch im Internet unter: ihk.de/lahndill (Dokumentennummer 5809378) abrufbar.

2. Wahlart

Die Wahl wird schriftlich (Briefwahl) und elektronisch (elektronische Wahl) durchgeführt. Es zählt die zuerst in die Wahlurne (elektronische oder Briefwahlurne) eingehende Stimme. Eine danach eingehende Stimme wird zurückgewiesen.

3. Wählerlisten

a) Die gemäß § 9 Abs. 1 und 2 WO aufzustellenden Listen der Wahlberechtigten (Wählerlisten) können in Dateiform für die Dauer von 14 Tagen vom
12.09.2023 bis 25.09.2023
in den Geschäftsstellen der IHK Lahn-Dill,

a. Hainstr. 103, 35216 Biedenkopf
b. Am Nebelsberg 1, 35685 Dillenburg
c. Friedenstraße 2, 35578 Wetzlar
im Servicecenter (Erdgeschoss), während der Geschäftszeiten (Montag-Freitag 07.45 - 16.30 Uhr) von den Wahlberechtigten oder deren Bevollmächtigten beschränkt auf die jeweilige Wahlgruppe bzw. den Wahlbezirk (Wahlgruppen I bis IV) eingesehen werden (§ 9 Abs. 3 WO). Die Wählerlisten liegen in Dateiform vor.
b) Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder einen anderen Wahlbezirk sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe sind bis
02.10.2023
schriftlich beim Wahlausschuss einzulegen, wobei auch die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail zulässig ist (§ 9 Abs. 4 WO).
c) Wahlberechtigte die ausschließlich als persönlich haftende Gesellschafter eines anderen Wahlberechtigten oder als Besitzgesellschaft für einen anderen Wahlberechtigten tätig sind, sind der Wahlgruppe dieses anderen Wahlberechtigten zuzuweisen (§ 9 Abs. 2 WO).
d) Wählen kann nur, wer in der festgestellten Wählerliste eingetragen ist (§ 9 Abs. 5 WO) oder bis einen Tag vor dem Ende der Wahlfrist (§ 8 Abs. 2 WO) nachweist, dass sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Frist des § 9 Absatz 4 entstanden ist.

4. Wahlvorschläge


a) Die IHK-Zugehörigen werden aufgefordert, bis drei Wochen nach Ablauf der Einspruchsfrist (s. hierzu Ziffer 3.b)), spätestens bis zum
23.10.2023
Wahlvorschläge beim Wahlausschuss einzureichen. Bewerber können nur für die Wahlgruppe benannt werden, für die sie selbst wahlberechtigt sind. Der Wahlvorschlag bedarf gemäß § 11 Abs. 3 WO keiner zusätzlichen Stützunterschriften (Selbstvorschlag).
b) Jede Bewerberliste soll insgesamt wenigstens einen Bewerber mehr enthalten, als in der Wahlgruppe zu wählen sind.
Zu wählen sind 45 Mitglieder der Vollversammlung. Sie werden in 7 Wahlgruppen und 3 Wahlbezirken (Wahlgruppe I bis IV) gewählt und zwar für:

I Industrie und Bau


Wahlbezirk I Wetzlar
6 Mitglieder
Wahlbezirk II Dillenburg
8 Mitglieder
Wahlbezirk III Biedenkopf
3 Mitglieder

II Einzelhandel


Wahlbezirk I Wetzlar
4 Mitglieder
Wahlbezirk II Dillenburg
2 Mitglieder
Wahlbezirk III Biedenkopf
1 Mitglied

III Unternehmensnahe Dienstleistungen


Wahlbezirk I Wetzlar
4 Mitglieder
Wahlbezirk II Dillenburg
3 Mitglieder
Wahlbezirk III Biedenkopf
1 Mitglied

IV Dienstleistungen


Wahlbezirk I Wetzlar
6 Mitglieder
Wahlbezirk II Dillenburg
3 Mitglieder
Wahlbezirk III Biedenkopf
1 Mitglied

IV Großhandel


1 Mitglieder

VI Kreditinstitute


1 Mitglied

VII Ver- und Entsorgung


1 Mitglied
c) Die Bewerber sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen, außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist, ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit gemäß der Wahlordnung der IHK Lahn-Dill ausschließen.
d) Der Wahlausschuss prüft die eingegangenen Wahlbewerbungen und Wahlvorschläge und fordert erforderlichenfalls die Vorschlagenden/Bewerber unter Fristsetzung zur Beseitigung von heilbaren Mängeln auf.
e) Auf Grund der eingegangenen Wahlvorschläge fasst der Wahlausschuss die gültigen Wahlvorschläge jeder Wahlgruppe und des jeweiligen Wahlbezirks (Wahlgruppe I bis IV) zu einer einzigen Kandidatenliste zusammen und macht die Kandidatenliste mit den Angaben: Familienname, Vorname, Funktion im Unternehmen und Bezeichnung des IHK-Zugehörigen bekannt.
f) Vordrucke für Wahlvorschläge bzw. – bewerbungen werden mit dem ersten Wahlaufruf versandt und können beim Wahlausschuss angefordert werden.
Jeder IHK-Zugehörige kann nur mit einem Mitglied in der Vollversammlung vertreten sein (§ 4 Abs. 2 WO). In die Vollversammlung können gemäß § 4 Abs. 1 WO gewählt werden natürliche Personen, die
  • am letzten Tag der Wahlfrist volljährig sind
  • das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt sind und
  • entweder selbst IHK-Zugehörige sind oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder nicht rechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind.
  • Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-Zugehörigen.

5. Wahlunterlagen/elektronische Wahl

Die Wahlberechtigten erhalten von der IHK ihre Wahlunterlagen für die Briefwahl. Für die elektronische Wahl werden dem Wahlberechtigten Wahlunterlagen mit den Zugangsdaten (Login-Kennung, Passwort und URL zum Wahlportal) sowie Informationen zur Durchführung der Wahl und der Nutzung des Wahlportals übermittelt. Das Wahlportal ermöglicht die Stimmabgabe mittels Aufruf eines elektronischen Stimmzettels.
Wahlberechtigt sind die IHK-Zugehörigen. Jeder IHK-Zugehörige kann sein Wahlrecht nur einmal ausüben. Das Wahlrecht ruht bei IHK-Zugehörigen, solange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist.

6. Stimmabgabe, Wahlfrist

Die Wahlfrist endet am
20.02.2024 um 12:00 Uhr.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Stimmen in der IHK vorliegen oder auf dem Wahlserver gespeichert sein (§ 8 Abs. 2 WahlO).
Der Wahlausschuss weist darauf hin, dass die Wahlunterlagen ab dem 17. Januar 2024 versendet werden. Das Online-Wahlsystem wird am 18. Januar 2024, 0:00 Uhr freigeschaltet.

7. Informationen zum Wahlergebnis

Neben den Namen der gewählten Bewerber (§ 21 Abs. 2 WO) werden aufgrund des Beschlusses der Vollversammlung vom 11.07.2023 (§ 21 Abs. 3 WO) die folgenden weiteren Informationen veröffentlicht:
  • Prozentuale Wahlbeteiligung insgesamt
  • Prozentuale Wahlbeteiligung im Verhältnis Online-/Briefwähler
  • Prozentuale Wahlbeteiligung nach Wahlgruppen/Wahlbezirk

8. Bekanntmachungen

Wir bitten die Wahlberechtigten, die weiteren Bekanntmachungen über die Wahl der Vollversammlung zu beachten.
Diese sind zu finden unter www.ihk.de/lahn-dill
Der Schriftverkehr im Zusammenhang mit der IHK-Wahl ist zu richten an den Wahlausschuss der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill, Postfach 1448, 35524 Wetzlar.
Einsprüche sind zu richten an Wahlausschuss der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill, Am Nebelsberg 1, 35685 Dillenburg.
Der Wahlausschuss weist darauf hin, dass für nähere Auskünfte und Informationen zur Wahl auch die IHK Lahn-Dill, Geschäftsbereich Recht und Fair Play zur Verfügung steht. Zusätzlich sind Informationen zur Wahl auch auf der Homepage abrufbar.
Anschrift Wahlausschuss:
Wahlausschuss Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill
Postfach 1448.
35524 Wetzlar
E-Mail: wahlausschuss@lahndill.ihk.de
Dillenburg/Wetzlar, den 05.07.2023
Der Wahlausschuss
der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill
Doris Süß-Schnadmann
Vorsitzende

eingestellt am 13.07.2023