Außenwirtschaftsrundschreiben März 2025
Allgemeines
Außenwirtschaftsportal Hessen: Das neue Tool für internationale Geschäfte
Das Außenwirtschaftsportal Hessen ist die zentrale Plattform der hessischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) für Unternehmen, die international expandieren oder ihre Auslandsgeschäfte optimieren möchten. Es bietet Informationen zu Zollvorschriften, rechtlichen Rahmenbedingungen und Marktdaten.
Ein besonderes Highlight ist der Dienstleistungskompass, der rechtliche und steuerliche Aspekte bei der Entsendung von Mitarbeitern und Rechnungsstellung aufzeigt.
Zudem bietet das Portal Länderinformationen zu wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Marktchancen sowie eine Vielzahl an Veranstaltungen wie Webinare, Workshops und Delegationsreisen.
Mit der Eingabe Ihrer Postleitzahl finden Sie Ihre regionalen Informationen und Ihren Kontakt für individuelle Beratung und Unterstützung.
Nutzen Sie das Portal, um Ihre Auslandsgeschäfte gezielt zu steuern und neue Märkte zu erschließen!
LkSG: BAFA veröffentlicht Klarstellung zum risikobasierten Vorgehen
Das BAFA hat sogenannte FAQ mit Klarstellungen zum risikobasierten Vorgehen im Rahmen der Risikoanalyse und zur Zusammenarbeit in der Lieferkette veröffentlicht. Ziel des BAFA ist es, den risikobasierten Ansatz zu stärken und zu erläutern, wo nach Ansicht der Aufsichtsbehörde die gesetzlichen Grenzen der Einbeziehung von Zulieferern liegen. Im Rahmen von Kontrollen wird das BAFA ab sofort auch die Umsetzung des risikobasierten Vorgehens prüfen. Außerdem können Zulieferer von LkSG-pflichtigen Unternehmen das BAFA künftig per E-Mail über „pauschale und nicht risikobasierte“ Anfragen informieren.
Die FAQ ergänzen die Publikationen des BAFA zur Risikoanalyse, zur Zusammenarbeit in der Lieferkette und zur Angemessenheit. (Quelle: BAFA)
Allgemeines Präferenzsystem (APS) – Änderung der Länderliste
Das Allgemeine Präferenzsystem für Entwicklungsländer (APS) sieht Zollbegünstigungen für Entwicklungsländer vor. Die EU-Kommission überprüft die Listen der begünstigen Länder regelmäßig.
Länder, für die anderweitige Regelungen für einen präferenziellen Marktzugang gelten, können nicht vom APS profitieren. Kenia wird mit Wirkung vom 01.01.2027 von der Liste der begünstigen Länder gestrichen. Grund ist das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Kenia, das am 01.07.2024 in Kraft getreten ist.
Bhutan wird mit Wirkung vom 01.01.2028 aus dieser Liste gestrichen. Bhutan wurde im Dezember 2023 von den Vereinten Nationen von der Liste der am wenigsten entwickelten Länder gestrichen und erfüllt somit nicht mehr die Voraussetzungen, um die Sonderregelungen im Rahmen des APS-System in Anspruch nehmen zu können. (Quelle: Germany Trade & Invest)
ATLAS–Einfuhr und -Ausfuhr: TARIC Codierungen für fluorierte Treibhausgase (F-Gas) und ozonabbauende Stoffe (ODS)
Mit ATLAS-Info 0742/25 informiert die Zollverwaltung über zwei Verordnungen (Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase und Verordnung (EU) 2024/590), die bereits am 11.03.2024 in Kraft getreten sind.
Beide Verordnungen beinhalten Bestimmungen und Pflichten, welche bei der Einfuhr und Ausfuhr betroffener Waren Anwendung finden. Seitens der EU-Kommission wurden TARIC-Maßnahmen eingeführt. In der ATLAS-Info finden Sie die möglichen Codierungen, die zu prüfen und in der Zollanmeldung auf Positionsebene anzugeben sind. (Quelle: Zoll)
ATLAS–Versand: Fehlende Ausgangszollstellen im Versandverfahren für Frankreich
Wie die Zollverwaltung in der ATLAS-Info 0735/25 informiert, ist es Frankreich nicht möglich, die Funktionalität der Ausgangszollstelle im Versandverfahren (VAZSt) zu implementieren.
Das hat zur Folge, dass in der Versandanmeldung (E_DEP_DAT) keine Daten einer summarischen Ausgangsanmeldung (ASumA, EXS) angegeben werden können, wenn die europäische Sicherheitszone in Frankreich verlassen werden soll, z.B. bei einem Transport nach Großbritannien.
Derzeit lässt sich nicht sagen, wie lange die Umsetzung auf französischer Seite dauern wird. Bis dahin sind bei Versandverfahren, die z.B. in GB enden und über Frankreich die europäische Sicherheitszone verlassen, in der Versandanmeldung (E_DEP_DAT) im Datenfeld "Sicherheit" der Wert "0" (=Enthält keine Daten einer summ. Eingangs- oder Ausgangsanmeldung) anzugeben und eine separate summarische Ausgangsanmeldung abzugeben. (Quelle: Zoll)
ATLAS–Allgemein: Fachliche Änderungen nach dem Wartungsfenster 05 für ATLAS 10.1.2
Mit ATLAS–Info 0733/25 informiert die Zollverwaltung über wesentliche Änderungen, die sich mit dem Wartungsfenster 05 für ATLAS 10.1.2 ergeben haben.
ATLAS–Einfuhr: SumA: Erweiterung der Anmeldemöglichkeiten für Zugelassene Empfänger (ZE)
Mit WF 05 können Teilnehmer als ZE alternativ einen einzigen SumA-Vorgang für das gesamte Versandverfahren erstellen, anstatt mehrere pro Einzelsendung. Wird ein SumA-Vorgang mit Kennzeichen ‘J‘ vorab übermittelt, entfallen zusätzliche SumA-Vorgänge je Einzelsendung sowie die Ergänzung der Einzelsendungsnummer im Feld „Vorpapiernummer“. Bereits korrekt mit ‘X‘ arbeitende ZE sind nicht betroffen. Auch für Versandvorgänge ohne vorab übermittelte SumA-Vorgänge bleibt das bisherige Systemverhalten unverändert. Irrtümlich doppelt erzeugte SumA-Vorgänge sind in Abstimmung mit den Zollstellen zu erledigen.Versand und Ausfuhr: UZK-Konformität bei MRN
Ab 2025 sind Versand-MRN mit einem anderen Buchstaben als „J“, „K“, „L“ oder „M“ an der vorletzten Stelle nicht mehr gültig und werden von ATLAS abgewiesen. Bei einer Versandanmeldung mit Referenz auf eine Ausfuhr-MRN aus 2025 muss diese an der vorletzten Stelle „A“, „B“ oder „E“ enthalten. Für Ausfuhr-MRN gelten ab 2025 nur diese Buchstaben. Nicht konforme MRN müssen papiermäßig bearbeitet werden, da eine systemseitige Verarbeitung nicht möglich ist. Das EDI-IHB wird entsprechend angepasst.ATLAS-Ausfuhr: Wasserzeichen für AEO im Nachforschungsersuchen
Wird im Rahmen eines Nachforschungsersuchen in der Nachricht „Ausgang zur Ausfuhr“ (E_EXP_EXT) die Art des Ausgangs mit „Ausgang erfolgt, Alternativnachweis liegt vor“ angegeben und der Anmelder/Ausführer ist Inhaber einer AEO-Bewilligung wird auf dem Ausgangsvermerk nun das Wasserzeichen „Alternativer Nachweis AEO“ angegeben.ATLAS-Bewilligung/Merkblatt für Teilnehmer
Änderung der Beschreibungen von csv-DateienAufgrund der Überarbeitung einiger Datenfelder für diverse Bewilligungsarten sind bis auf weiteres die folgenden Beschreibungen für den Aufbau von csv-Dateien für den Bewilligungsbereich zu nutzen. Die entsprechende Angleichung der csv-Beschreibungen im Merkblatt für Teilnehmer erfolgt erst mit dem nächsten ATLAS Release 10.2. Zudem erhält die ATLAS-Info welche Angaben in welcher Reihenfolge bei der jeweiligen Bewilligungsart in der csv-Datei benötigt werden. (Quelle. Zoll)
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
Das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung (Stand: Februar 2025) wurde aktualisiert.
Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich.
Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung entfaltet. (Quelle: Zoll)
Zollaussetzungen / Zollkontingente: Anträge aus Deutschland - Runde zum 01.01.2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert, dass im Rahmen der halbjährlichen Verhandlungsrunden zu autonomen Zollaussetzungen/Zollkontingenten auf seiner Website eine unverbindliche Übersichtsliste AZZ: Neu- und Änderungsanträge, aktuelle Verhandlungen der für die aktuelle Verhandlungsrunde angefragten deutschen Anträge zu finden ist. Dabei geht es um Maßnahmen, die zum 01.01.2026 wirksam werden sollen. Die in dieser Liste enthaltenen Angaben (Tarifnummer, Warenbezeichnungen) sind vorläufig und werden erforderlichenfalls angepasst.
Eine Kontaktaufnahme mit dem BMWK, Referat VA5 (buero-VA5@bmwk.bund.de), wird empfohlen, wenn Sie – z.B. als potenzieller Hersteller – nicht ausschließen können, dass Sie durch eine allgemeinere Fassung der Warenbeschreibung negativ betroffen sein könnten.
Wirtschaftliche Einwände gegen deutsche Anträge sind bis zum 10.03.2025 beim BMWK einzureichen - an: buero-VA5@bmwk.bund.de.
Nach diesem Zeitpunkt werden dies Anträge in das Verfahren an die EU-Kommission geleitet und in der Gruppe für Wirtschaftliche Tariffragen (ETQG) behandelt.
Alle Anträge, die in der EU gestellt werden, werden bis ca. Mitte April 2025 unverbindlich auf der Homepage des BMWK veröffentlicht. Auch im weiteren Verfahren ist es damit noch möglich einen Einwand zu stellen, jedoch nur bis spätestens Anfang Juni 2025 (kurz vor der zweiten Sitzung der ETQG).
Kontakt: Heinz-Jürgen Zilg, BMWK, Telefon: 0228 615-3964, E-Mail: Heinz-Juergen.Zilg@bmwk.bund.de (Quelle: DIHK)
Länder
EU – Embargomaßnahmen
Russland/Belarus
EU verabschiedet 16. Sanktionspaket gegen Russland
Das 16. EU-Sanktionspaket enthält u. a.
- Sanktionen gegen weitere 48 Einzelpersonen und 35 Organisationen
- Verbot des Zugangs zu Häfen und der Erbringung maritimer Dienstleistungen für 74 weitere Schiffe
- Boykott von Kreditinstituten außerhalb Russlands, die das russische Zahlungssystem “System for Transfer of Financial Messages” nutzen
- Verbot spezialisierter Dienstleistungen für 13 regionale Banken
- Ausfuhrbeschränkungen für die Lieferung von Dual Use Gütern und Technologien an weitere 53 Organisationen / Unternehmen, davon zwei Drittel in Drittländern ansässig
- zusätzliche Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien im Industrie- und Energiesektor
- Verbot von Transaktionen mit bestimmten russischen Häfen, Flughäfen u.Ä., die für den Transfer von Drohnen, Raketen und zugehöriger Ausrüstung genutzt werden
- neue restriktive Maßnahmen bezüglich der Krim und Sewastopol sowie der nicht von der Regierung kontrollierten der Ukraine in den Oblasten Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja
Bestimmte Bestimmungen dieses Sanktionspaketes wurden auf in die Sanktionsregelungen gegen Belarus übernommen, um das Umgehungsrisiko zu verringern.
Simbabwe
Menschenrechtsverletzungen
Terrorismus
(Quelle: Europäische Kommission)
EU – Antidumpingmaßnahmen
Antidumping – Melamin mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ändert die Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Interimsüberprüfung.
Die Europäische Kommission ändert die Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Interimsüberprüfung.
Antidumping - Valin mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an. Seit Dezember 2024 führt sie eine Antidumpinguntersuchung durch.
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an. Seit Dezember 2024 führt sie eine Antidumpinguntersuchung durch.
Antidumping - Zuckermais mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an. Seit Dezember 2024 führt sie eine Antidumpinguntersuchung durch.
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an. Seit Dezember 2024 führt sie eine Antidumpinguntersuchung durch.
Antidumping - Endlosglasfaserfilamenten (Glasfaserverstärkungen)
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein. Betroffen sind Einfuhren mit Ursprung in Bahrain, Ägypten und Thailand.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein. Betroffen sind Einfuhren mit Ursprung in Bahrain, Ägypten und Thailand.
Antidumping - Dekorpapier mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Antidumping - Aluminiumoxid mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an. Seit November 2024 führt sie eine Antidumpinguntersuchung durch.
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an. Seit November 2024 führt sie eine Antidumpinguntersuchung durch.
Antidumping - Biodiesel mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
Antidumping - mobile Zugangstechniken mit Ursprung in China
Es gelten endgültige Antidumpingzölle. Die Europäische Kommission gibt eine Berichtigung bekannt.
Es gelten endgültige Antidumpingzölle. Die Europäische Kommission gibt eine Berichtigung bekannt.
Antidumping – Fahrradteile mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission aktualisiert die Liste der vom Antidumpingzoll befreiten Montagebetriebe. Im März 2023 gab es Änderungen beim Befreiungssystem.
Die Europäische Kommission aktualisiert die Liste der vom Antidumpingzoll befreiten Montagebetriebe. Im März 2023 gab es Änderungen beim Befreiungssystem.
Antidumping – Zitrusfrüchte mit Ursprung in China
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen an. Die Maßnahmen wurden 2019 verlängert.
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen an. Die Maßnahmen wurden 2019 verlängert.
Antidumping – Thermopapier mit Ursprung in Südkorea
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen an. Betroffen ist schwergewichtiges Thermopapier.
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen an. Betroffen ist schwergewichtiges Thermopapier.
Antidumping - Schrauben ohne Kopf mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an. Seit Oktober 2024 führt sie eine Antidumpinguntersuchung durch.
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an. Seit Oktober 2024 führt sie eine Antidumpinguntersuchung durch.
Antidumping - Epoxidharze mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt. Das Antidumpingverfahren betrifft auch Einfuhren aus Südkorea, Taiwan und Thailand.
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt. Das Antidumpingverfahren betrifft auch Einfuhren aus Südkorea, Taiwan und Thailand.
Antidumping - Waren aus Gusseisen
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein. Betroffen sind Einfuhren aus Indien und der Türkei.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein. Betroffen sind Einfuhren aus Indien und der Türkei.
(Quelle: Germany Trade & Invest)
EU – Kombinierte Nomenklatur
LED-Band
Bisher wird eine Ware, ein sogenanntes LED-Band, bestehend aus Leuchtdioden (LED), Transistoren, Widerständen und Schutzdioden, die als Beleuchtungskörper beispielsweise zur Verwendung in Möbeln vorgesehen war, als "anderer Beleuchtungskörper“ in den KN-Code 9405 40 99 eingereiht (gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 708/2013).
Die EU-Kommission hebt diese Einreihungsentscheidung auf. Hintergrund ist ein Einreihungsavis der Weltzollorganisation (Einreihungsavis 8539.51/1). Dieses betrifft die Einreihung von "Lichtbändern", eines biegsamen LED-Lichtbands zur Verwendung im Innenbereich, 24 V, 1,3 W, kaltweiß. Bei den Lichtbändern handelt es sich um vernetzbare Teilstücke modularer Beleuchtungskörper, bestehend aus 18 LEDs, die über die ganze Länge jedes Teilstücks angebracht und auf einer gedruckten Schaltung (PCB) miteinander verbunden sind. Sie werden beispielsweise als Funktions- oder Akzentbeleuchtung in Küchenschränken, als Hintergrundbeleuchtung oder an schwer zugänglichen Stellen verwendet. Sie werden als als "Leuchtdiodenmodule (LED-Module)" in die HS-Unterposition 8539.51 eingereiht; das entspricht dem KN-Code 8539 51 00.
(Quelle: Germany Trade & Invest)
(Quelle: Germany Trade & Invest)
Georgien – Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren
Mit Wirkung zum 01.02.2025 ist Georgien dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten. Das bedeutet, dass ab diesem Datum gemeinsame Versandverfahren mit Georgien als Start-, Transit- oder Zielstaat möglich sind. Die Abwicklung erfolgt über das elektronische Versandsystem NCTS, in Deutschland über die ATLAS-Versand-Anwendungen. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Spanien – Anpassung des Mindestlohns
Der Mindestlohn wurde mit königlichem Dekret vom 11. Februar 2025 auf 39,47 Euro pro Tag (vorher 37,80 Euro) beziehungsweise 1.184 Euro pro Monat (bei 14 Monatsgehältern) (vorher 1.134 Euro) festgesetzt. Die Lohnerhöhung gilt vom 01.01. bis zum 31.12.2025. Daraus ergibt sich eine Erhöhung von 4,41 Prozent gegenüber 2024.
Die Mindestlohnbestimmungen gelten flächendeckend und unabhängig von der Art der Beschäftigung. Sie greifen daher insbesondere auch für Leiharbeiter, Saisonarbeiter und Hausangestellte (Art. 4 Real Decreto 87/2025). Eine altersmäßige Staffelung findet nicht statt.
In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können abweichende höhere Löhne festgelegt sein. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Südafrika – Liste beschränkter und verbotener Ein- und Ausfuhren
Am 06.02.2025 hat Südafrika eine aktualisierte Fassung der Liste der verbotenen und beschränkten Ein- und Ausfuhren veröffentlicht: "Prohibited and Restricted Goods".
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
Für die folgenden Zolltarifpositionen ist eine Ausfuhrgenehmigung der ITAC erforderlich: 72.04 (ausgenommen 7204.21), 7404.00, 72.05, 72.06, 72.07, 72.18, 72.24, 74.02, 74.03, 74.05, 74.06, 76.01, 76.03, 76.04, 78.01, 79.01 und 80.01
Für die folgenden Zolltarifpositionen ist keine Ausfuhrgenehmigung mehr erforderlich: 7403.12, 7403.13, 7403.19, 7403.21, 7403.22 und 7403.29
Für die folgenden Zolltarifpositionen ist eine Einfuhrgenehmigung der ITAC erforderlich: 8417.10, 8417.80, 8462.32.10, 8462.32.90, 8462.33, 8462.39, 8462.4, 8462.51.20, 8462.51.90, 8462.59.20, 8462.59.90, 8462.61.40, 8462.61.90, 8462.62.20, 8462.62.90, 8462.63.20, 8462.63.90, 8462.69.20, 8462.69.90, 8462.90.30, 8462.90.90 und 8479.89.90
(Quelle: Germany Trade & Invest)
Türkei – Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse für 2025
Die Türkei bildet mit der EU eine Zollunion. Dennoch gibt es besondere Einfuhrbestimmungen, die beachtet werden müssen.
Die Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse für das Jahr 2025 wurden im türkischen Amtsblatt Nr. 32769 v. 31.12.2024 veröffentlicht. In den Importverordnungen und Produktkonformitätsverordnungen sind sämtliche Verbote und Beschränkungen bei der Einfuhr in die Türkei geregelt. Hier finden Sie die Darstellungen und Erläuterungen der einzelnen Erlasse in deutscher Sprache. (Quelle: Germany Trade & Invest)
USA – Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte
Präsident Trump ergreift Maßnahmen zum Schutz der amerikanischen Stahl- und Aluminiumindustrie, die laut Weißem Haus durch unfaire Handelspraktiken und weltweite Überkapazitäten geschädigt würde. Er führt den vollen Zollsatz von 25 Prozent auf Stahlimporte wieder ein und erhöht die Zölle auf Aluminiumimporte auf 25 Prozent. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die Abschaffung aller alternativen Vereinbarungen, die Anwendung strenger Standards für geschmolzene und gegossene Stahlerzeugnisse, die Ausweitung der Zölle auf wichtige nachgelagerte Produkte, die Beendigung aller allgemein genehmigten Ausnahmen und ein hartes Durchgreifen bei falscher Zollklassifizierung und Zollumgehung. Neben der Europäischen Union erhielten Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, Japan, Mexiko, Südkorea, die Ukraine und das Vereinigte Königreich Ausnahmeregelungen, die das Inkrafttreten der Zölle verhinderten. Dem Weißen Haus zufolge schufen diese Ausnahmen Lücken, die von China und anderen Ländern mit Überkapazitäten im Stahl- und Aluminiumsektor ausgenutzt wurden. (Quelle: DIHK)
USA – Zölle auf Waren aus China
Ab dem 04.02.2025 werden alle Waren, die Erzeugnisse Chinas (inklusive Hongkong) sind, bei der Einfuhr in die USA auf unbestimmte Zeit mit zusätzlichen Wertzöllen von zehn Prozent belegt. Dies hat Präsident Donald Trump am 01.02.2025 unter Berufung auf seine Ermächtigung gemäß Section 1702 (a) (1) (B) International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) mit einer entsprechenden Durchführungsverordnung (Executive Order/E.O.) angeordnet. Aus dieser Durchführungsverordnung gehen auch die Gründe der neuen Einfuhrzölle hervor: Trump begründet den Erlass mit dem anhaltenden Zustrom illegaler Opioide und anderer Drogen und den daraus resultierenden Folgen für die US-Bürger.
Um die durch die Executive Order angekündigten Zollsätze umzusetzen, wird Unterkapitel III des Kapitels 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) gemäß des Anhangs (Annex) der Amended notice vom 05.02.2025 geändert.
Auf Waren aus China und Hongkong wird der in der neuen HTSUS-Position 9903.01.20 vorgesehene zusätzliche Wertzollsatz erhoben. Die in der neuen HTSUS-Position 9903.01.20 vorgesehenen Zölle werden zusätzlich zu allen bestehenden Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben, die bereits für die jeweilige importierte Ware gelten (Sec. 2. (b) E.O. vom 01.02.2025).
Auch auf Waren, die für eine vorübergehende Zollbefreiung oder -senkung gemäß Unterkapitel II des Kapitels 99 in Betracht kommen, wird der zusätzliche Zoll der Position 9903.01.20 erhoben.
Spezifische Regelungen bestehen für Rück- und Veredelungswaren.
Eine weitere Erhöhung der Zölle sowie eine Erweiterung des betroffenen Produktportfolios sind möglich, sofern China mit entsprechenden Gegenmaßnahmen reagiert.
Peking hat am 05.02.2025 bei der WTO Klage gegen die amerikanischen Sonderzölle in Höhe von zehn Prozent auf chinesische Waren eingereicht. Die WTO muss nun entscheiden, ob die amerikanischen Zölle mit den Regeln der WTO vereinbar sind. Neben der Klage hat China auch bereits Gegenzölle angekündigt. (Quelle: Germany Trade & Invest)
USA – Endgültige Antidumping-Entscheidung zu Melamin aus Deutschland
Mit Wirkung vom 29.01.2025 werden Antidumping- und Ausgleichszölle bei der Einfuhr von Melamin aus Deutschland fällig.
Die Maßnahmen betreffen Melamin der Zolltarifnummer 2933.61.00. Die von der ITA (International Trade Administration) ermittelten endgültigen Antidumpingzölle betragen für ein deutsches Unternehmen (LAT Nitrogen Piesteritz GmbH) 218,73 Prozent und für alle anderen von dem Verfahren betroffenen deutschen Unternehmen 179,24 Prozent. Weitere von dem Verfahren betroffene Länder sind Japan, die Niederlande, Katar und Trinidad und Tobago.
Gleichzeitig hat die ITA endgültige Entscheidungen im Ausgleichszollverfahren zu Melamin aus Deutschland, Katar sowie Trinidad und Tobago erlassen. Der endgültige Ausgleichszoll beträgt für alle deutschen Unternehmen 29,72 Prozent. Weitere von dem Verfahren betroffene Länder sind Katar und Trinidad und Tobago.
Die Customs and Border Protection (CBP) wird endgültig angewiesen, die durch die ITA ermittelten Antidumping- und Ausgleichszölle auf alle Einfuhren von Melamin aus den betroffenen Ländern zu erheben. Beide Beschlüsse wurden am 31.01.2025 im Federal Register veröffentlicht. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Usbekistan – Erhöhung der Zölle für Pharmaprodukte
Usbekistan erhebt ab dem 01.04.2025 (Dekret Nr. УП-13 vom 29. Januar 2025) einen Zollsatz von zwei Prozent auf die Einfuhr von Arzneimitteln aus gemischten oder ungemischten Produkten für therapeutische oder prophylaktische Zwecke. Dies gilt für Waren, die in Dosen oder in Verpackungen für den Einzelhandel verpackt sind und den HS Code 3004 haben. Bisher war die Einfuhr von Pharmaprodukten weitestgehend zollfrei. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Messen und Veranstaltungen
Veranstaltungen der IHK Fulda
Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:
- Lieferantenerklärungen - Bedeutung - Regeln - Konsequenzen
- Incoterms ® 2020
- Grundlagen der Einreihungen von Waren in den Zolltarif
Veranstaltungen der IHK Gießen-Friedberg
Die IHK Gießen-Friedberg organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge zu den verschiedensten Themengebieten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht unserer kommenden Veranstaltungen mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite.
- Organisation des betrieblichen Zollwesen - Was der Zollbeauftragte wissen muss
- Das richtige Einreihen von Waren in den Zolltarif
- Tarifierung mit Unterstützung von KI
- Warenursprung und Präferenzen
Veranstaltungen der IHK Lahn-Dill
Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:
- Exportkontrolle - Güterlisten und Sanktionslisten des Außenwirtschaftsrechts
- Einreihung von Maschinen, Apparaten und Geräte der Kapitel 84, 85 und 90 in den elektronischen Zolltarif bzw. Warenverzeichnis
- IHK-Zertifikatslehrgang Global Trade Manager
- Importe effizient gestalten
- Rechtsgrundlagen für den Außenhandel
- Exportwissen kompakt
Veranstaltungen der IHK Limburg
Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:
Weitere Veranstaltungen der hessischen IHKs
Das Nordamerikageschäft im Zeichen der Zölle – Einblicke aus Washington am 12. März 2025
Die America First Handelspolitik richtet sich gegen das multilaterale Handelssystem, das nach den Regeln der WTO eine Liberalisierung der Märkte mit möglichst niedrigen Zöllen und gleichen Regeln für alle Handelspartner gewährleisten soll.In der ersten Administration waren die Folgen Zölle und Gegenzölle, die jedoch für deutsche Unternehmen überschaubar waren. Bislang ist schwer abzusehen, wie stark die Lieferketten in Nordamerika durch die bereits angekündigten und ggfs. weitere Maßnahmen der USA und Gegenmaßnahmen der betroffenen Länder beeinträchtigt werden.Dr. Christoph Schemionek ist als Delegierter der Deutschen Wirtschaft in Washington nah dran am Geschehen und gibt zwei Monate nach Amtsantritt des neuen US-Präsidenten ein Update zur handelspolitischen Agenda der USA und mögliche Auswirkungen auf deutsche Unternehmen.Entsendung von Mitarbeitern nach Ungarn am 13. März 2025
Wer Dienstleistungen in Ungarn erbringt und Mitarbeiter in das Land entsendet, sollte sich möglichst frühzeitig mit den vor Ort geltenden arbeitsrechtlichen und administrativen Auflagen befassen.Neben Meldepflichten mit erforderlichen Unterlagen müssen auch Arbeits- und Ruhezeiten, Urlaubsanspruch sowie Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt werden.Das Webinar ist Teil der Webinarreihe „Mitarbeiterentsendung – Weltweit.Rechtssicher.Entsenden“ der hessischen Industrie- und Handelskammern und richtet sich an Unternehmen, die derzeit oder auch zukünftig Mitarbeiter nach Belgien entsenden.Spotlight Internationalisierung: Das Ursprungszeugnis am 13. März 2025
Als öffentlich-rechtliche Urkunde dokumentiert das Ursprungszeugnis den handelspolitischen Ursprung einer Ware und gilt in vielen Ländern als Einfuhrvoraussetzung.Worauf es beim Ausfüllen von Ursprungszeugnissen ankommt, welche Ursprungsnachweise Ihrer Lieferanten erforderlich sind und wie Sie das elektronische Antragssystem der IHK nutzen können, erfahren Sie in unserem IHK-Spotlight.Entsendung von Mitarbeitern und Visaregelungen USA am 27. März 2025
Die meisten dienstlichen Reisen in die USA werden im Rahmen des Visa-Waiwer-Programms ohne Visum, aber mit elektronischer Reisegenehmigung ESTA durchgeführt. Dies gilt z.B. für Kundenbesuche und Vertragsverhandlungen, Messen oder auch für Montagen, die im Zusammenhang mit Lieferungen stehen. Dennoch ist es wichtig, für jede einzelne Dienstreise zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ESTA gegeben sind oder ob ein Visum beantragt werden muss. Dies gilt insbesondere für längerfristige Entsendungen.Hessische Company Mission zur MedPharma Africa im April 2025
Die MedPharma Africa vom 03.-05.04.2025 in Abidjan, Côte d’Ivoire, ist eine kleine, aufstrebende B2B-Fachveranstaltung für die Medizin- und Pharmabranche mit Fokus auf das frankophone Westafrika. Neben Vorträgen, Workshops und Präsentationen stehen vor allem individuelle B2B-Gespräche im Mittelpunkt. Teilnehmern der hessischen Company Mission wird zudem ein attraktives Rahmenprogramm angeboten. Die Reise wird vom Land Hessen unterstützt und von der Hessen Trade and Invest GmbH in Zusammenarbeit mit der IHK Frankfurt organisiert. Anmeldeschluss ist der 28.02.2025.Entsendung von Mitarbeitern in die Schweiz am 24. April 2025
Welche Meldefristen oder arbeitsrechtliche Vorschriften müssen Unternehmen beachten, wenn sie Dienstleistungen in der Schweiz erbringen wollen? Ihre Fragen zur Entsendung von Mitarbeiter*innen oder zur Planung eines Einsatzes in der Schweiz beantwortet Ihnen Dr. Alexandra Balmer, Handelskammer Deutschland-Schweiz, am Donnerstag, 24.04.2025, in der Online-Veranstaltung der Webinarreihe „Mitarbeiterentsendung – Weltweit.Rechtssicher.Entsenden“.Company Mission Brasilien – Schwerpunkt Foodtech & Food Packaging im Juni 2025
Brasilien ist mit rund 220 Millionen Einwohnern der größte Markt in Südamerika und bietet ein großes Potenzial für Hersteller von Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen. Die steigende Nachfrage nach innovativen Technologien, nachhaltigen Lösungen und hochwertigen Produkten schafft ideale Voraussetzungen für hessische Unternehmen, um neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen. Es ist zu hoffen, dass sich bald auch ein Zeitfenster für das seit langem geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den südamerikanischen Mercosur-Ländern öffnet. Das würde die Zusammenarbeit mit brasilianischen Kunden und Partnern wesentlich erleichtern. Vor diesem Hintergrund bieten Hessen Trade & Invest vom 24. bis 27.06.2025 eine Company Mission nach Brasilien an mit einem umfassenden Programm und dem Besuch der Fachmesse FISPAL.
Enterprise Europe Network (EEN)
Geschäftspartner im Ausland gesucht?
Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologie-transfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank. Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien. Zu den Profilen des Monats » März 2025
EEN B2B-Events
Mobile World Congress (MWC), Barcelona, Spanien
Großunternehmen und Investoren auf der Suche nach neuen Lösungen für verschiedene technologische Herausforderungen führen im Rahmen des MWC 2024 vorab terminierte Einzelgespräche mit Start-ups und Anbietern innovativer Technologien. Die Gespräche finden vom 03.-05.03.2025 vor Ort auf der Messe Mobile World Congress (MWC) in Barcelona statt. Alternativ können sie vom 10. bis 14.03.2025 terminiert und per Videocall durchgeführt werden. Start-ups und andere Technologieanbieter können sich über die MWC-Open-Website kostenfrei registrieren.
Schwerpunkte:
- Internet of Things
- Artificial Intelligence
- Fintech
- 5G Connect
- Healthcare
- Deep Tech
- Industry 4.0
- Circular Economy
- Bitte melden Sie sich bei Interesse an einer Teilnahme bei Milena Tröß, IHK Offenbach | Enterprise Europe Network.
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International Production Environmental Community, Germany
Jetzt anmelden zur internationalen Konferenz über KI-getriebene Innovationen für eine nachhaltige Industrie. Schwerpunkt liegt auf der Förderung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs), wie Industrie, Innovation und Infrastruktur, verantwortungsvoller Konsum und Produktion sowie Klimaschutz. Die kommende Veranstaltung IPEC 2025 Shaping the Future: AI-Driven Innovations for Sustainable Industry in Europe, bietet Ihnen neue Auslandskontakt über ein kostenfreies B2B-Matchmaking in einem Online-Format. Ziel der IPEC 2025 ist es, die Vernetzung und den Wissensaustausch zwischen Unternehmen und internationalen Unternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen zu fördern.
- AI for Sustainable Industry Transformation
- Next-Gen Industry Ecosystems
- AI-Driven Circular Economy Solutions
- Sustainable Supply Chain Innovation
- Reduction of Waste and Energy Consumption through AI
- Improved Quality Control and Maintenance
- Innovative Business Models for Sustainability
Bitte melden Sie sich bei Interesse an einer Teilnahme bei Milena Tröß, IHK Offenbach | Enterprise Europe Network.
Jetzt anmelden » IPEC 2025
Internationales Matchmaking auf der Hannover Messe 2025
Die Hannover Messe 2024 ist hybrid geplant: Nutzen Sie die geplanten persönlichen Treffen auf der Hannover Messe vom 31.03. - 04.04.2025. Die Anmeldung zu den Technology & Business Cooperation Days und Teilnahme an B2B-Meetings ist kostenfrei. Nutzen Sie die Chance für Innovationen. Knüpfen Sie jetzt neue Geschäftskontakte.
Schwerpunkte:
- Industrie 4.0 und Smart Factory Lösungen
- Ressourcen- und energieeffiziente Fertigungstechnologien
- Nachhaltige Energie & Mobilität
- Messtechnik-Tools
- Quanten- und Speichertechnologien
Melden Sie sich bei Interesse an einer Teilnahme bei Milena Tröß, IHK Offenbach | Enterprise Europe Network.
Jetzt anmelden » Technology and Business Cooperation Days 2025
Veröffentlichungen
Warenverkehr mit Chile: Guidance-Document zum Interims-Handelsabkommen veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat ein Guidance-Document zum Interims-Handelsabkommen EU-Chile (ITA) veröffentlicht, in dem die modernisierten Ursprungsregeln erläutert und präzisiert werden.
Dieser Leitfaden zur Anwendung der Ursprungsregeln wurde von einer speziellen Projektgruppe ausgearbeitet und ist daher nicht rechtsverbindlich. (Quelle: Zoll/Europäische Kommission)
Stand: 06.03.2025