Firmenzeichen

Das Logo

Als besondere Kennzeichnung für das Unternehmen können Gewerbetreibende grafische Zeichen verwenden: das Logo. Bei der Gestaltung eines Logos sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten.
Ein Logo ist ein grafisches Zeichen, das ein bestimmtes Unternehmen repräsentiert. Das Logo erlangt als besonderer Hinweis auf einen ganz bestimmten Geschäftsbetrieb bereits ab Verwendung im geschäftlichen Verkehr rechtlichen Schutz vor Nachahmung.

Was ist bei der Gestaltung eines Logos zu beachten?

Zum einen muss das Logo Kennzeichnungskraft besitzen. Das bedeutet, dass es so einprägsam sein muss, dass es sofort einen Rückschluss auf ein ganz bestimmtes Unternehmen zulässt. Zum anderen muss es sich auch von anderen Logos und Bildzeichen unterscheiden, also besonders individuell gestaltet sein. Diese Voraussetzungen erfüllen grundsätzlich reine Symbole oder Ornamente und Embleme nicht, da diese nicht den Rückschluss auf ein spezielles Unternehmen ermöglichen. Erst durch die grafische Gestaltung oder Bearbeitung eines Symbols, beispielsweise durch die Wahl einer bestimmten Farbe oder einer bestimmten Schriftart, kann daraus ein individuelles Logo eines Unternehmens werden.

Wie weit reicht der Schutz eines Logos?

Der Inhaber eines Logos ist davor geschützt, dass Dritte sein Logo unbefugt in einer Weise verwenden, die geeignet ist, Verwechslungen hervorzurufen. Insoweit hat der Inhaber des Logos einen Unterlassungsanspruch. Erfolgt die unbefugte Verwendung sogar vorsätzlich oder fahrlässig, so löst dies Ansprüche auf Ersatz des dadurch entstandenen Schadens aus.
Dieser Schutz gilt auch gegenüber einer später angemeldeten Marke! Das heißt: Auch ein Logo, das als Kennzeichnung eines Unternehmens Verkehrsgeltung erlangt hat, aber nicht eingetragen ist, setzt sich gegenüber einer später angemeldeten Marke durch. Allerdings ist zu beachten, dass der Schutz des Logos auf dessen Wirkungskreis begrenzt ist.
Ein stärkerer Schutz kann nur durch die Eintragung des Logos als sogenannte Wort-/Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt erlangt werden. Weiterführende Informationen hierzu bietet die Webseite des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Wie finde ich heraus, ob die Verwendung des Logos zulässig ist?

Um herauszufinden, ob die Verwendung eines Logos zulässig ist, empfehlen wir vor der Verwendung eine bundesweite Recherche durchzuführen, ob bereits ältere Schutzrechte bestehen. Insbesondere ist ein Blick in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts ratsam. Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne mit einer ersten Einschätzung.