Zollrecht
Zollkodex der Europäischen Union
Der Unionszollkodex ist seit dem 1. Mai 2016 vollständig anwendbar und ersetzt das bisherige Zollrecht aus dem Jahr 1992. Zu den Durchführungsbestimmungen gehören die Delegierte Verordnung, die Durchführungsverordnung und der Übergangsrechtsakt.
Übersicht
Der Zollkodex der Union (UZK) ist bereits am 9. Oktober 2013 in Kraft getreten. Seit dem 1. Mai 2016 ist der UZK nun auch in der Praxis vollständig anwendbar. Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen wie die Delegierte Verordnung und die Durchführungsverordnung gelten ebenfalls seit dem 1. Mai 2016. Da die Umsetzung der erforderlichen IT-Prozesse erst Ende 2020 abgeschlossen sein wird, regelt ein Übergangsrechtsakt das in der Übergangsphase anzuwendende Recht.
Das aktuelle Zollrecht umfasst also die folgenden Verordnungen:
- Unionszollkodex (UZK): Verordnung (EU) Nummer 952/2013
- Delegierte Verordnung (DA): Verordnung (EU) 2015/2446
- Durchführungsverordnung (IA): Verordnung (EU) 2015/2447
- Übergangsrechtsakt (TDA): Verordnung (EU) 2016/341
Die Europäische Kommission hat eine Website zum Unionszollkodex freigeschaltet. Sie gibt einen Überblick über das neue EU-Zollrecht und stellt Gesetzestexte, Orientierungshilfen, ein E-Learning-Tool, Fragen und Antworten sowie aktuelle Nachrichten bereit. Die Verlinkung findet sich neben dem Text in der Rubrik "Weitere Informationen".
Inkrafttreten und bestehende Bewilligungen
Seit dem 1. Mai 2016 gelten die neuen gesetzlichen Regelungen, für die keine Anpassung der IT erforderlich ist, also insbesondere in den Bereichen Warenursprung und Präferenzen, Zollwert und Zollschuld oder im Bereich der vorübergehenden Verwahrung.
Bestehende Bewilligungen, Verfahren und Entscheidungen gelten auch nach dem Stichtag 1. Mai 2016 weiter. Bewilligungen zu Zollverfahren werden bis zum 1. Mai 2019 von der Zollverwaltung überprüft und neu bewertet. Ein direkter Handlungsbedarf für Unternehmen besteht nicht. Bewilligungsinhaber werden für die Neuberwertung von ihrem zuständigen Hauptzollamt kontaktiert. Änderungen in ATLAS sind realistischerweise erst ab 2018 zu erwarten.
Wesentliche Änderungen
Wesentliche Änderungen bringt der Unionszollkodex unter anderem in den Bereichen Warenursprung und Präferenzen, Zollwert und Zollschuld, vorübergehende Verwahrung, verbindliche Zolltarifauskünfte, Zugelassener Ausführer und Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO).
Eine ausführlichere Darstellung der Änderungen finden Sie unter Weitere Informatioen.
Stand: Februar 2023