Umsatzsteuer international

Im weltweiten Warenverkehr und bei Dienstleistungen über Grenzen hinweg müssen sowohl nationale als auch internationale Umsatzsteuerregelungen beachtet werden. Dabei kommt es immer wieder zu Unsicherheiten und Fehlern.
Für eine korrekte umsatzsteuerliche Abwicklung ist insbesondere die Unterscheidung wichtig, ob Sie
  • Waren liefern (umsatzsteuerlich als „Lieferungen“ bezeichnet) oder Dienstleistungen erbringen (sogenannte „sonstige Leistungen“),
  • … Geschäfte im EU-Binnenmarkt tätigen oder Ihre Waren in ein Drittland liefern oder Ihre Dienstleistungen für Drittlandskunden erbringen
  • und im EU-Binnenmarkt Ihre Leistungen an gewerbliche (B2B) oder Nicht-Unternehmer bzw. private (B2C) Endkunden erbringen.
Grundsätzlich stellt sich für Unternehmen die Frage, ob umsatzsteuerfrei, also netto fakturiert werden kann und wie eine Rechnung erstellt werden muss.
Entscheidend hierbei ist zunächst die Frage nach der Steuerbarkeit, ob also Ihre „Lieferungen“ und „sonstigen Leistungen“ in Deutschland steuerbar sind: Wo ist der Ort der Lieferung oder sonstigen Leistung? Ist dieser nicht in Deutschland, kann netto fakturiert werden. Rechnungshinweise sind aber erforderlich oder angeraten.
Sollte eine Steuerbarkeit gegeben sein, lautet die nächste Frage, ob – und dies gibt es nur für Warenlieferungen - eine Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden kann. Hier sind Rechnungshinweise zwingend.
Wenn aus deutscher Sicht der Ort der Lieferung oder sonstigen Leistung im Ausland liegt, stellt sich die immer auch die Frage, welche Verpflichtungen im Ausland daraus erfolgen.
Auf unseren Internetseiten erhalten Sie zu den verschiedenen Fragestellungen und Sachverhalten Erstinformationen unter den folgenden Links:

Warenlieferungen

Geschäfte im EU-Binnenmarkt

Drittlandsgeschäfte

Dienstleistungen

Geschäfte im EU-Binnenmarkt und Drittlandsgeschäfte