steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung

Steuerliche Entlastungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg

Mit Schreiben vom 17. März 2022, vom 7. Juni 2022, vom 13, März 2023 und vom 24. Oktober 2023 und hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen und anderen Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine geäußert. Es enthält neben Spendenerleichterungen u.a. auch Ausführungen zur Unterbringung geflüchteter Personen sowie Arbeitslohnspenden. Die in den vorgenannten Schreiben genannten Maßnahmen wurden bis auf Weiteres auch auf das Jahr 2024 verlängert.
Der auf der Seite des BMF veröffentlichte FAQ-Katalog gibt einen Überblick über die Einzelheiten.
Stand: Oktober 2023