Zahlungsinstrumente und Zahlungssicherung
Darüber hinaus existieren zwei Garantieformen:
Bankgarantie
Die Bankgarantie ist im internationalen Handels- und Wirtschaftsverkehr das wesentliche Instrument, um Erfüllungsrisiken abzudecken. Die Bankgarantie dokumentiert, dass der Begünstigte von einem Dritten eine vertraglich vereinbarte Leistung (z.B. Zahlung, Lieferung, Dienstleistung) erhält. Bei Nichterbringung kann der in der Garantie festgelegte Höchstbetrag in Anspruch genommen werden.
Im Wesentlichen wird zwischen drei Arten von Bankgarantien mit weitgehend standardisierten Garantietexten unterschieden:
Im Wesentlichen wird zwischen drei Arten von Bankgarantien mit weitgehend standardisierten Garantietexten unterschieden:
- Bietungsgarantie (Tender Guarantee oder Bid Bond)
- Anzahlungsgarantie (Advance Payment Guarantee)
- Liefer- und Leistungsgarantie, Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantie (Delivery Guarantee, Performance Guarantee, Warranty Obligations Guarantee)
Darüber hinaus existieren zwei Garantieformen:
- Bei der direkten Garantie wird die Auslandsgarantie direkt (von der Inlandsbank) an den Begünstigten ausgestellt.
- Einige Länder (u. a. im Nahen Osten) verlangen jedoch die Ausstellung einer Garantie durch lokale Banken (indirekte Garantie).