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Wie lauten die Ursprungsregeln für den präferenziellen Ursprung?

Der präferenzielle Ursprung einer Ware führt dazu, dass diese Waren in bestimmte Länder zollfrei oder mit ermäßigten Zollsätzen importiert werden können, d. h. die Ware wird dadurch billiger.
Grundlage für die Anwendung von Zollpräferenzen bilden eine Vielzahl von Präferenzabkommen, die die Europäische Union mit anderen Staaten oder Staatengruppen geschlossen hat und die so genannten autonomen Präferenzmaßnahmen, die die Europäische Union einseitig zugunsten bestimmter Länder, Ländergruppen (z. B. Entwicklungsländer) oder Gebiete anwendet.
Da Präferenzregeln immer nur im Verhältnis zum jeweiligen Abkommenspartner gelten, müssen Sie zuerst prüfen, ob ein Abkommen besteht. Eine Übersicht aller bestehenden Handelsabkommen finden Sie unter 'Weitere Informationen' neben diesem Text.
Präferenzberechtigt sind lediglich Waren, die von der jeweiligen Präferenzregelung erfasst sind und die darin festgelegten Voraussetzungen (Ursprungsregeln) erfüllen. Soweit dabei auf den Ursprung einer Ware abgestellt wird, ist dieser anhand der einschlägigen Präferenzregelung zu bestimmen. Dies kann nur durch den Hersteller der Ware erfolgen, weil nur dieser über die entsprechenden Informationen verfügt. Wichtig ist die korrekte Einreihung der Waren in den Zolltarif, d. h. die Zolltarifnummer der Waren (HS-Code) muss bekannt sein.

Präferenzportal hilft, die Präferenzregelung zu finden

Die deutsche Zollverwaltung bietet ein umfassendes Informationssystem zum Thema Warenursprung und Präferenzen an. Die einzelnen Ursprungsregeln können pro Abkommen (wenn das Zielland schon feststeht) oder für mehrere Länder im direkten Vergleich abgefragt werden. Letzteres wird genutzt, wenn der präferenzielle Urspung allgemein im Warenwirtschaftsystem hinterlegt werden soll oder wenn eine Lieferantenerklärung erstellt werden soll.

Wie funktioniert das Präferenzportal?

  • Wählen Sie die Rubrik "Gegenüberstellung der Verarbeitungslisten".
  • Geben Sie dann die HS-Position ein, das sind die ersten vier Stellen der Zolltarifnummer
  • Danach wählen Sie die Abkommensländer, die Sie prüfen wollen (alle oder einzelne Länder).
Hier finden Sie einen direkten Zugang zum Präferenzportal.

Ermittlung der Präferenz

Erst nachdem die produktspezifische Ursprungsregel ermittelt worden ist, kann konkret geprüft werden, ob der präferenzielle Ursprung beim jeweiligen Produkt gegeben ist. Die Vorgehensweise ist folgendermaßen:
  • Wertschöpfungsregel (z. B. „Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 Prozent des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet“). Hier wird dem Nettoverkaufspreis der Wert aller eingesetzten Vormaterialen gegenübergestellt, die selbst keinen präferenziellen Ursprung haben. Mit anderen Worten: der Wert der Vormaterialien, für die eine gültige Lieferantenerklärung vorliegt, gehören nicht dazu. Interne Kosten und der Gewinn sind im Ab-Werk-Preis bereits enthalten. Priesänderungen können den präferenziellen Ursprung beeinflussen.
  • Positionswechsel (z. B. „Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis“): Hier spielt der Wert im Grundsatz keine Rolle. Verglichen werden die ersten vier Stellen der Warennummer (das ist die Position der Ware) der eingesetzten Vormaterialien mit der Position des hergestellten Erzeugnisses. Der Positionswechsel ist erfüllt, wenn sich die Positionen in mindestens einer Zahl unterscheiden. Vormaterialien, die bereits den präferenziellen Ursprung haben (z. B. Lieferantenerklärung liegt vor), müssen keinen Positionswechsel machen.
Zu Ihrer Unterstützung finden Sie ein selbstrechnendes unverbindliches Kalkulationsblatt unter 'Weitere Informationen”. Der präferenzielle Ursprung selbst kann noch eine Vielzahl komplexer Fallvarianten aufweisen.