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Entgelte für die Ausstellung eines Carnets A.T.A.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), vertreten duch die Industrie- und Handelskammern, ist selbstschuldnerischer Bürge im Carnet A.T.A.-Verfahren für Einfuhrabgaben im Verwendungsland. Zur Abdeckung des Zahlungsrisikos wurde mit der Allianz Trade ein Rückversicherungsvertrag abgeschlossen.
Mit dem Antrag auf Ausstellung eines Carnets A.T.A. beantragen Sie daher gleichzeitig den Abschluss einer Kautionsversicherung. Das von uns vereinnahmte und an die Allianz Trade abzuführende Versicherungsentgelt ist für die Rückversicherung des Zollbürgen (Absicherung des Zollrisikos) bestimmt.
Hiermit ist jedoch kein Abschluss einer Transportversicherung oder einer Versicherung bezüglich möglicherweise für Sie entstehender Einfuhrabgabeschulden in Drittländern verbunden.
Die Höhe des Versicherungsentgeltes (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 132 KB) richtet sich nach dem Gesamtwert der im Carnet aufgeführten Waren.
für IHK Mitglieder | für Nichtmitglieder | |
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IHK Ausstellungsgebühr |
75,- Euro
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90,- Euro
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ICC Entgelt einschl. USt.
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14,28 Euro
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14,28 Euro
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Versicherungsentgelt
siehe “Weitere Informationen”
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IHK Bearbeitungsgebühr
(bei Rückgabe nicht ordnungsgemäß erledigter Carnets)
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30,- Euro
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30,- Euro
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Carnet Formular (1 Heft) |
3,00 Euro
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3,00 Euro
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Carnet-Ergänzungsblätter
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0,25 Euro
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0,25 Euro
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