Industrie
Konfliktmineralien - Umgang mit Offenlegungspflichten entlang der Lieferkette
Seit dem 31. Mai 2014 müssen Unternehmen, die an der US-Börse notiert sind, erstmals gegenüber der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC (Securities Exchange Commission) offenlegen, ob in ihren Produkten sogenannte „Konfliktmineralien“ aus der Demokratischen Republik Kongo oder aus Nachbarstaaten enthalten sind.
Zulieferer dieser Unternehmen sind von der neuen Pflicht mittelbar betroffen.
Zulieferer dieser Unternehmen sind von der neuen Pflicht mittelbar betroffen.