Energiecontrolling, Energiemanagement, Energieaudit

Energiecontrolling

Für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen ist die detaillierte Kenntnis über den Energieverbrauch notwendig. Wesentliche Grundlage eines erfolgreichen Energiecontrollings bildet daher die systematische Erfassung und Dokumentation der Energieverbrauchsprofile aller Verbraucher. Diese ermöglichen eine Analyse der energetischen Situation. Teil des Energiecontrollings ist darüber hinaus die Möglichkeit der zielgerichteten Steuerung des Energieverbrauchs, z. B. zur Anpassung an konkrete Erfordernisse oder um Lastspitzen zu senken (als Lastmanagement). Die Datenerfassung sowie die Analyse von erstellten Energiekennzahlen (spezifischer Energieverbrauch, Energieintensität) können mit entsprechender Hard- und Software automatisch erfolgen und in einer Datenbank gespeichert werden. Der Einsatz einer Software ermöglicht eine kontinuierliche Erfassung mit einem hohen Detaillierungsgrad um mögliche Leerlaufverluste oder große Energieverbraucher zu identifizieren. Ein weiterer Teil von Energiecontrolling-Dienstleistungen können neben dem Energiemonitoring (Energiedatenmanagement) und der Einstellung/Einrichtung der Steuerungsschnittstellen von Verbrauchern weiterführende Analysen oder z. B. Beratung zur Erstellung von Energiebilanzen sein.
Quelle: BFEE

Energiemanagement

Mit einem unternehmensweiten Energiemanagement können Unternehmen ihren Energieverbrauch detailliert erfassen, Einsparpotenziale identifizieren und entsprechende Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen.
Kernstück des Energiemanagements ist ein Managementsystem, das einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess ermöglicht. Empfohlen wird deshalb die Anwendung des sogenannten PDCA-Zyklus mit seinen Phasen Planen (Plan), Umsetzen (Do), Überprüfen (Check) und Handeln (Act).
Die Plan-Phase
Ausgehend von einer ersten Bestandsaufnahme, werden in der Plan-Phase strategische und operative Ziele festgelegt. Grundlage hierfür ist:
- Datenerfassung mit Dokumentation,
- Identifikation von Verbesserungspotenzialen,
- Identifikation von Personen mit direktem Einfluss auf den Energieverbrauch,
- Gesetzliche Rahmenbedingungen,
- Festlegung der Energieziele,
- Festlegung eines Aktionsplanes mit Zeiträumen.

Die Do-Phase
In der Anwendungsphase werden die geplanten Maßnahmen umgesetzt. Wichtige Aspekte sind dabei:
- Ressourcen
- Sensibilisierung & Training
- Kommunikation
- Dokumentation
- Ablauflenkung

Die Check-Phase
Die bislang durchlaufenen Schritte werden hinsichtlich ihrer Zielwirksamkeit bewertet.
- Überwachung und Messung
- Einhaltung von Rechtsvorschriften
- Korrekturen und präventive Maßnahmen
- Planung und Strukturierung der Dokumentation
- Interne Audits

Die Act-Phase
Die Überprüfung des Energiemanagements muss auf oberster Managementebene erfolgen. Auf der Grundlage der Ergebnisse werden Korrekturen eingeleitet:
- Management Review
- Verbesserungsmaßnahmen
Nach Abschluss der letzten Phase und der Bewertung der Ergebnisse wird der PDCA-Zyklus erneut durchlaufen.

Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001
Die Norm ist nicht sektorspezifisch ausgerichtet und kann von unterschiedlichsten Organisationen, von kleinen und mittleren Unternehmen bis hin zu Großunternehmen oder Behörden, angewandt werden. Sie setzt einen Rahmen, innerhalb dessen individuelles Engagement des Unternehmens bzw. der Organisation erforderlich ist. Es ist die Aufgabe des jeweiligen Unternehmens, die in der ISO 50001 formulierten Anforderungen angemessenen auf die eigenen Bedürfnisse zuzuschneiden und umzusetzen.
UBA/BMU-Leitfaden zur Anwendung der ISO 50001
Der Leitfaden „Energiemanagementsysteme in der Praxis – Vom Energieaudit zum Managementsystem nach ISO 50001“ von ⁠UBA⁠ und ⁠BMU⁠ soll Organisationen jedweder Art, Größe und Branchenzugehörigkeit bei der Implementierung eines Energiemanagementsystems nach der ISO 50001 unterstützen.
Besonderes Augenmerk wird auf Unternehmen gelegt, die bereits gesetzlich dazu verpflichtet sind, ein Energieaudit durchzuführen. Für diese Unternehmen wird gezeigt, welche Schritte nötig sind, um zu einem Energiemanagementsystem zu gelangen, das den Anforderungen der ISO 50001:2018 genügt. Auch Unternehmen, die bereits ein Energiemanagementsystem betreiben und dieses auf die novellierte Norm umstellen müssen, spricht der Leitfaden an, in dem er die Neuerungen aufgreift und kenntlich macht. Für Unternehmen, die bislang wenig Erfahrungen im Energiemanagement haben, enthält der Leitfaden neben guten Argumenten einen „Probedurchlauf“. Damit können gerade auch kleinere Unternehmen mit überschaubarem Aufwand prüfen, ob sich ein Energiemanagementsystem für sie lohnt.
Viele Praxisbeispiele und -tipps zeigen, wie Effizienzpotenziale identifiziert, bewertet und umgesetzt und damit einhergehende Kosteneinsparungen realisiert werden können. Nicht zuletzt gibt der Leitfaden auch solchen Unternehmen und Organisationen Hinweise, die aufbauend neben Energie auch andere Umweltaspekte, wie Wasser, Material oder Treibhausgasemissionen mit Hilfe eine ⁠EMAS⁠-Umweltmanagementsystems in den Blick nehmen wollen.
Quelle und weiter Informationen findet man auf der Webseite des Umwelt Bundesamtes: unter folgendem Link: https://www.umweltbundesamt.de/energiemanagementsysteme-iso-50001

Energieaudit nach DIN 16247-1

Das Energieaudit ist ein wichtiges Instrument, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten festzustellen. Durch die Ermittlung, in welchen Bereichen im Unternehmen wieviel Energie verbraucht wird, ist erkennbar, an welchen Stellen Einsparpotenziale bestehen. Der wirtschaftliche Nutzen des Energieaudits ist daher als hoch einzuschätzen. Mindestens vier Jahre nach der Fertigstellung des Erstaudits und turnusmäßig alle weiteren vier Jahre ist ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen. Der Erfüllungszeitpunkt des ersten Energieaudits war der 05.12.2015.

Pflicht zum Energieaudit bzw. Energie- oder Umweltmanagementsysteme

Energieaudits und Energie- und Umweltmanagementsysteme sind Schlüsselinstrumente zur Identifizierung und Umsetzung energieeffizienzsteigernder Maßnahmen. Diese unterstützen Unternehmen, ihren Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten zu senken. Der wirtschaftliche Nutzen von Energieaudits sowie von Energie- und Umweltmanagementsystemen ist daher als hoch einzuschätzen.
Um bei besonders energieintensiven Unternehmen, ab einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, eine kontinuierliche Überwachung und Optimierung des Energieverbrauchs zu erreichen, wurde mit § 8 EnEfG die Verpflichtung zum Betrieb eines Energie- oder Umweltmanagementsystemen eingeführt.
Daneben sind alle Nicht-KMU´s mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von weniger als 7,5 GWh pro Jahr gemäß § 8 EDL-G verpflichtet, turnusmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen.

Bei Unternehmen, die den Nicht-KMU-Status aufweisen und einen Gesamtenergieverbrauch bis 500.000 KWh/a haben, gilt generell ebenfalls die Energieauditpflicht nach dem EDL-G. Diese Unternehmen können jedoch zum jeweiligen Stichtag Gebrauch von der Bagatellschwellenregelung machen. In diesem Fall ist bis zum eigentlichen Fertigstellungsdatum des Energieaudits und alle vier Jahre folgend der Gesamtenergieverbrauch festzustellen und zu Übermitteln. Diese Unternehmen müssen kein detailliertes Energieaudit nach der DIN 16247-1 durchführen, sondern kommen der Energieauditpflicht über die Feststellung und Meldung der Bagatellschwelle nach.
Zusätzlich sind gemäß § 9 EnEfG alle Unternehmen, die einen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh besitzen, dazu verpflichtet, wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen, die im Rahmen eines Energieaudits oder durch Energie- oder Umweltmanagementsysteme identifiziert wurden, in von externen Experten überprüften Umsetzungsplänen zusammenzufassen und zu veröffentlichen.
Das BAFA ist mit der stichprobenhaften Überprüfung der Erfüllung der Energieauditpflicht nach dem EDLG, der Erfüllung der Pflicht zum Betrieb von Energie- und Umweltmanagementsysteme, der Veröffentlichung Umsetzungsplänen nach § 8 und 9 EnEfG sowie der Bereitstellung einer öffentlichen Liste von Personen, die zur Durchführung von Energieaudits berechtigt sind (Energieauditorenliste) beauftragt. Diese Personen müssen über die erforderliche Qualifikation nach § 8b EDL-G verfügen.
Um den Energieauditoren die Durchführung der Energieaudits zu erleichtern, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Leitfaden erstellt. Er dient den Energieauditoren als Anwenderhilfe zur Erstellung von Energieauditberichten nach DIN EN 16247-1.
Zu den Grundlagen und allgemeinen Fragestellungen der Unternehmen rund um die Verpflichtungen nach § 8 ff EDLG und § 8 bis 10 EnEfG haben wir umfangreiche Informationen in verschiedenen Merkblättern und Leitfäden zusammengetragen.
Quelle und weiterführende Informationen findet man auf der Webseite der BAFA unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieaudit/energieaudit_node.html

Förderungen und weitere Informationen

Im Rahmen der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft kann unter „Modul 3“ der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und von Energiemanagement-Software inklusive der Schulung des Personals gefördert werden. Die Förderung ist wahlweise als direkter Zuschuss vom BAFA oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem KfW-Kredit möglich. Im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand wird die Beratung zur Einführung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems gefördert.
Bei der Suche nach Anbietern oder Zertifizierern von Energiemanagementsystemen kann Ihnen die BfEE-Anbieterliste behilflich sein.
Quelle und weitere Informationen findet man auf der Webseite des BFEE unter: https://www.bfee-online.de/BfEE/DE/Energiedienstleistungen/Energiemanagement/energiemanagement_node
(9-2025)