Weiterbildung
Geprüfte/-r Wirtschaftsfachwirt/-in
Für die Prüfung zum/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirt/-in bietet die IHK Lahn-Dill einen hybriden Vorbereitungslehrgang in Teilzeit an. Informieren Sie sich hier über Ziele, Inhalte, sowie Zulassungsvoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten.
Termine
Der nächste Lehrgangsbeginn ist am 28. September 2024.
Weitere Termine der Lehrgänge finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank.
IHK Lahn-Dill als Anbieter
Weiterbildung bei der IHK Lahn-Dill bedeutet: verlässliche Standards für Leistungen und Qualifikationen durch einheitliche Prüfungen, Weiterbildungsberatung, Zukunftsfähigkeit durch die kontinuierliche Evaluierung von Weiterbildungskonzepten, Transparenz des Weiterbildungsangebots in der Region (RWB Regionale Weiterbildungsdatenbank Mittelhessen) und in Deutschland (WIS Weiterbildungs-Informationssystem) sowie Weiterbildungsveranstaltungen.
Ziele des Lehrgangs
Der Wirtschaftsfachwirt – Wer ist das?
- verfügt über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die er in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben hat
- ist befähigt in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen
- ist in der Lage:
- betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens zu erkennen, zu analysieren und einer Lösung zuzuführen
- Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen
- anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren
Lehrgangsinhalte
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
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Handlungsspezifische Qualifikationen
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Volks- und Betriebswirtschaftslehre
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Betriebliches Management
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Rechnungswesen
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Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
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Recht und Steuern
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Logistik
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Unternehmensführung
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Marketing und Vertrieb
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Führung und Zusammenarbeit
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IHK-Prüfung Schriftlich Teil I und II sowie ein Fachgespräch
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Zulassungsvoraussetzungen
Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikation" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- Die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
- mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 (Prüfungsordnung) soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin haben.
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf eine andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Daten und Fakten
Unterrichtsstunden
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429
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Dauer
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ca. 1,5 Jahre
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Unterrichtszeiten
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Außerdem:
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Kosten
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4.400€ (Für Frühbucher nur 4.100€ bei Anmeldung bis 3 Monate vor Lehrgangsbeginn)
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Ort
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IHK Lahn-Dill, Geschäftsstelle Wetzlar, Friedenstraße 2, 35578 Wetzlar bzw. online über ZOOM
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Finanzierungsmöglichkeiten
In der Regel müssen Weiterbildungen selbst finanziert werden. Allerdings gibt es neben einer eventuellen Unterstützung durch das eigene Unternehmen verschiedene Förderprogramme, die nicht rückzahlbare Zuschüsse und /oder rückzahlbare Darlehen gewähren. Für die Gewährung der Unterstützung müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.
Meister BAföG
Das Meister BAföG gilt für alle Aufstiegsweiterbildungen und garantiert, dass es nur noch in Anspruch genommen werden kann, wenn der Bildungsanbieter ein Qualitätssicherungs-System eingeführt hat.
Begabtenförderung berufliche Bildung
Die Begabtenförderung berufliche Bildung ist eine Förderung des Bundesbildungsministeriums. Sie ist nur bei bestimmten Mindestleistungen in der Ausbildung möglich.
Qualifizierungsscheck
Mit dem Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ unterstützt das Land Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Es werden im Rahmen einer Anteilsfinanzierung 50% der Kosten einer Bildungsmaßnahme, höchstens aber 500€ pro Person und Kalenderjahr gefördert. Förderungsfähig sind nur die direkten Kosten (d.h. die Teilnahme und eventuell anfallende Prüfungsgebühren). Um den Qualifizierungsscheck beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Steuerliche Förderung
Eigene verbleibende Kosten für die Fortbildung in einem ausgeübten Beruf sind Werbungskosten und können steuerlich geltend gemacht werden, sind also steuerabzugsfähig. Kosten der Aus- und Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf sind steuerlich Sonderausgaben, welche jedoch nur bis maximal 4000€ im Jahr absetzbar sind. Entstehen Weiterbildungskosten, aber keine Einnahmen (z.B. vor Wiedereinstieg in den Beruf nach Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder Freistellung) können diese Kosten als „Verluste“ auch bei späteren Steuererklärungen angegeben werden. Man sollte in diesem Fall die individuellen Planungen frühzeitig dem Finanzamt offenlegen. Weitergehende Informationen sind beim zuständigen Finanzamt, beim Steuerberater und im Internet erhältlich.