Aus- und Weiterbildung

Bestätigung der Ausbildungszeit und Zeugniszweitschrift

Wichtige Dokumente wie etwa Prüfungszeugnisse können verloren gehen. Sie werden z. B. für Bewerbungen und zur Rentenberechnung benötigt. Wenn Ihnen Dokumente wie Prüfungszeugnisse oder Berufsausbildungsnachweise verloren gegangen sind helfen wir mit entsprechenden Zweitschriften beziehungsweise Ersatz-Bescheinigungen gerne weiter.
Wichtiger Hinweis: Sollte Ihre Prüfung sehr lange zurückliegen, dann verfügen wir ggf. nicht mehr über die entsprechenden Unterlagen, da unsere Aufbewahrungspflicht abgelaufen ist. Womöglich kann dann eine Nachfrage beim Hessischen Wirtschaftsarchiv sinnvoll sein, wohin wir ältere Dokumente abgeben. Nähere Einzelheiten nachfolgend.

1. Bestätigung der Ausbildungszeit zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung

Zum Zweck der Rentenberechnung verlangt die Deutsche Rentenversicherung einen Nachweis der Berufsausbildung. Für die Anerkennung der Ausbildungszeiten werden der Berufsausbildungsvertrag und das Zeugnis der Berufsabschlussprüfung benötigt. Falls Ihre Unterlagen unvollständig sind, wird eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung benötigt.
Wichtiger Hinweis: Bitte richten Sie Ihre Anfrage direkt an das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA), da wir nicht mehr über entsprechende Unterlagen verfügen. Für diese Auskunft wird vom HWA ein Entgelt von 35 € (ggf. inkl. Porto) erhoben.

2. Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses

Falls Sie die Berufsabschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der IHK Lahn-Dill (vor 2008 IHK zu Dillenburg und Wetzlar) abgelegt haben, können wir eine Zweitschrift ausstellen. Dafür wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Falls Sie die Ausstellung einer gebührenpflichtigen Zweitschrift wünschen, füllen Sie bitte den Antrag vollständig aus.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Ihre Abschlussprüfung vor 2008 bei der IHK Lahn-Dill abgelegt haben, dann richten Sie Ihre Anfrage bitte direkt an das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA). Für diese Auskunft wird vom HWA ein zusätzliches Entgelt von 35 € (ggf. inkl. Porto) erhoben. Erst wenn sicher ist, dass das HWA die gewünschten Daten zur Verfügung stellen kann, stellt die IHK Lahn-Dill eine Zweitschrift aus.