Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - Vorgabe im Arbeitsschutz zur Erhaltung und Förderung der psychischen Gesundheit bei der Arbeit nutzen
Veranstaltungsdetails
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – Vorgabe im Arbeitsschutz zur Erhaltung und Förderung der psychischen Gesundheit bei der Arbeit nutzen
Kurzbeschreibung:
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen als gesetzliche Vorgabe im Arbeitsschutz bietet Betrieben die Möglichkeit, durch die Ermittlung und Beurteilung der psychischen Belastungen sowie die Ableitung von Gestaltungsempfehlungen die psychische Gesundheit ihrer Beschäftigten zu erhalten und zu fördern.
Aber was sind überhaupt psychische Belastungen bei der Arbeit? Wie sollten Verantwortliche im Betrieb bei der Planung und Umsetzung vorgehen und welche Verfahren gibt es? In diesem Vortrag erfahren Sie mehr über die Grundlagen zur psychischen Belastung bei der Arbeit, zum praktischen Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und wie diese als Instrument genutzt werden kann, um Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden.
Referentin: Denise Seitz, Fachexpertin Prävention, Unfallkasse Baden-Württemberg
Dies ist ein Angebot aus der Web-Seminarreihe zum betrieblichen Gesundheitsmanagement der zwölf Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg.
Veranstalter:
Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag
Federführung Gesundheitswirtschaft
c/o Industrie- und Handelskammer
Hochrhein-Bodensee
E.-Fr.-Gottschalk-Weg 1
79650 Schopfheim