Wählen Sie vom 1. bis 26. Juli die neue Vollversammlung der IHK Hochrhein-Bodensee. Hier finden Sie alle Kandidatinnen und Kandidaten und hier geht`s zum Online-Wahlportal.
Nr. 14157

Neues Recht für Personengesellschaften

Veranstaltungsdetails

Am 1. Januar 2024 beginnt ein neues Zeitalter im Recht der Personengesellschaften. Das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG - unterzieht das seit über 100 Jahren geltende Recht einer Generalüberholung. Es führt zu Änderungen in insgesamt 136 Gesetzen und Verordnungen und enthält 56 neu gefasste Paragrafen im BGB. Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG) bleibt kaum ein (rechtlicher) Stein über dem anderen.

Die Gesetzesänderungen betreffen eine Vielzahl von Regelungsbereichen. Sie reichen von der Registerfähigkeit der GbR (Möglichkeit der Eintragung im Gesellschaftsregister) über Änderungen der Haftung, der Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis, Änderungen der Regelungen über die Stimmkraft sowie ein neues Beschlussanfechtungsrecht, um nur die wichtigsten zu nennen.

Das neue Recht für Personengesellschaften verändert nicht nur die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Gesellschafter einer GbR, OHG oder KG, sondern kann auch unbeabsichtigt zur Sozialversicherungspflicht der Gesellschafter führen. Grundstücks-GbRs kommen um die Eintragung im Gesellschaftsregister nicht herum, wenn die Verkehrsfähigkeit des Grundstücks erhalten bleiben soll. Für jeden Gesellschafter einer GbR, OHG oder KG ist es deshalb unabdingbar, sich über das neue Recht zu informieren.

Information erhalten Sie in der kostenfreien Online-Veranstaltung mit Rechtsanwalt Dr. Rolf Stagat, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, GKD Rechtsanwaltsgesellschaft, Konstanz/Freiburg.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 22.11.2023
    17:00 - 18:30 Uhr