Handel und Tourismus
Werbung_Aktionen
Werbung, Verkaufsaktionen und Sonderveranstaltungen
Sonderveranstaltungen und Verkaufsaktionen nutzen viele Händler, um Kaufanreize zu schaffen. Mittlerweile bestehen keine festen Rahmenvorschriften mehr für die Durchführung von Sonderveranstaltungen wie Jubiläums-, Räumungs-, Eröffnungs- und Schlussverkäufe. So sind für den Händler auch bei der Ankündigung und Durchführung von Verkaufsaktionen das Sortiment, der Anlass und der geplante Zeitrahmen frei bestimmbar.
Der Gesetzgeber schränkt die Gestaltungsfreiheit lediglich durch das Wettbewerbsrecht mit dem Verbot der Irreführung ein. Im folgenden finden Händler alles was es bei der Umsetzung von Verkaufsaktionen, Werbemaßnahmen und Sonderveranstaltungen zu berücksichtigen gilt.
Sonderveranstaltungen und Regeln im Überblick