Verkehr und Logistik
Gleisanschlussförderung
Auf Grundlage der Gleisanschlussförderrichtlinie gewährt der Bund Unternehmen in privater Rechtsform finanzielle Zuwendungen für den Neubau eines Gleisanschlusses, zur Reaktivierung stillgelegter oder nicht mehr genutzter Gleisanschlüsse und zum Ausbau von bestehenden Gleisanschlüssen. Der Bund beabsichtigt mit diesem Förderprogramm eine zusätzliche Verlagerung von Anteilen des Güterverkehrs von der Straße auf den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene.
Genauere Informationen zur Antragsstellung können Sie auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes nachlesen.
November 2019