Fachkundeprüfung

Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr

1. Wozu benötigt man die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr?

Wenn Sie als Unternehmer/-in im Bereich Güterkraftverkehr tätig werden möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Genehmigungsbehörde. Dies ist im Landkreis (LK) Lörrach das Landratsamt Lörrach, im LK Waldshut das Landratsamt Waldshut und im LK Konstanz das Landratsamt Konstanz. Voraussetzung für eine Genehmigung ist unter anderem der Nachweis der fachlichen Eignung, die Sie in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss einer Fachkundeprüfung vor einer IHK nachweisen. Grundlagen sind die Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) und die Prüfungsordnung der zuständigen IHK.

2. Bei welcher IHK kann ich die Fachkundeprüfung ablegen?

Bei der Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr gilt das Wohnortprinzip. Dies bedeutet, Sie können eine Fachkundeprüfung bei der IHK Hochrhein-Bodensee nur ablegen, wenn Sie ihren Wohnsitz in den Landkreisen Lörrach, Waldshut oder Konstanz haben. Auf den (zukünftigen) Firmensitz kommt es nicht an. Die IHK Hochrhein-Bodensee hat die Organisation und Durchführung der Prüfungen an die IHK Reutlingen übertragen.

3. Welche Themengebiete werden in der Prüfung abgefragt?

Der Rahmenstoffplan (Orientierungsrahmen) der GBZugV listet alle Sachgebiete auf, die in der Prüfung abgefragt werden. Grob gegliedert gehören hierzu:
  • Recht
  • Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens
  • Technische Normen und technischer Betrieb
  • Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz
  • Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
Detailliertere Informationen finden Sie auf der Internetseite der IHK Reutlingen.

4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Da die IHK Hochrhein-Bodensee die Prüfungsorganisation und -durchführung an die IHK Reutlingen übertragen hat, erfolgt die Anmeldung über das online Anmeldeformular der IHK Reutlingen. Die Prüfungstermine finden vierteljährlich in Schopfheim statt.
Stellen Sie bitte vor der Anmeldung sicher, dass Sie am Tag des Prüfungstermins tatsächlich Zeit haben.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung erst nach Zahlungseingang der Prüfungsgebühr berücksichtigt werden kann. Den Gebührenbescheid mit der Kontoverbindung erhalten Sie nach ihrer verbindlichen Anmeldung.

5. Weitere Informationen zur Prüfung

Weitere detaillierte Informationen zur Prüfung erhalten Sie bei der IHK Reutlingen.
Tel: 07121 201 190
Stand: Januar 2024