Lenk- und Ruhezeiten

Lenk- und Ruhezeiten: Wie muss ich aufzeichnen?

Gewerbliche Gütertransporte und Personenbeförderungen unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen zur Aufzeichnung und Dokumentation von Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten. Im Bereich der Gütertransporte liegt die "kritische" Marke bei >= 2.801 kg zulässigem Gesamtgewicht, bei der Personenbeförderung sind Fahrzeuge betroffen, die mehr als acht Fahrgastsitzplätze aufweisen. Da die Reichweite der Vorschriften beim kleinen Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieb, der Waren ausliefert oder Werkzeuge und Maschinen transportiert, anfängt und bei großen international tätigen Speditionen, die zahlreiche schwere Lkw im Fernverkehr einsetzt, endet, ist die Aufstellung eine Herausforderung. Allerdings muss einschränkend angemerkt werden, dass diesem Anspruch die Komplexität des betrieblichen Alltags (und natürlich auch der Gesetzte und Verordnungen) entgegensteht.

Auf der Internetseite der IHK Stuttgart finden Sie weitere detaillierte Informationen zu diesem Thema.