Über uns

Datenschutzinformationen der IHK Hochrhein-Bodensee

Informationspflichten der IHK Hochrhein-Bodensee gem. Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person) und nach Art. 14 DSGVO ( durch Dritte)
Die IHK Hochrhein-Bodensee (nachfolgend die „IHK“) ist verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts.
Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:
IHK Hochrhein-Bodensee
Reichenaustr. 21
D-78467 Konstanz
E-Mail: info@konstanz.ihk.de
Telefon: +49(0)7531-2860-100
Vertretungsberechtigte:
Thomas Conrady (Präsident)
Prof. Dr. Katrin Klodt-Bußmann (Hauptgeschäftsführerin)
Die behördliche Datenschutzbeauftragte ist:
SüdWest Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ludwig-Erhard-Allee 10
D-76131 Karlsruhe
Telefon: +49 721 5099-8769
Telefax: +49 721 5099-8701
E-Mail: datenschutz@konstanz.ihk.de

Welche Daten werden zu welchen Zwecken verarbeitet?

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die IHK einen hohen Stellenwert. Die IHK unterliegt als öffentliche Stelle den Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“), spezialgesetzlicher Regelungen und dem Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg. Es ist uns wichtig, Sie darüber zu informieren, welche persönlichen Daten wir verarbeiten und zu welchen Zwecken. Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern („IHKG“) enthält gesetzliche Regelungen zu einer Reihe von Zwecken.
a) Gemäß § 9 Abs.1 Satz 1 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern berechtigt, die nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 der Gewerbeordnung (GewO) sowie der Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 14 der GewO genannten Daten der Kammerzugehörigen zu folgenden Zwecken zu verarbeiten:
  • Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft, § 1 IHKG
  • Förderung der gewerblichen Wirtschaft, § 1 IHKG
  • Information und Beratung der Mitglieder, § 1 IHKG
  • Übermittlung von Daten an nicht-öffentliche Stellen zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen oder sonstigen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken, § 9 IHKG
Entsprechend dieser Berechtigung haben wir folgende Angaben zu Ihrer Person beziehungsweise zu Ihrem Unternehmen gespeichert:
  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Rechtsform
  • Firma
  • Gründungsdatum
  • Datum der Gewerbeanzeige (An- und Abmeldung)
Diese Daten werden uns entsprechend der oben genannten gesetzlichen Grundlage von der zuständigen Gewerbebehörde übermittelt. Zweck der Speicherung dieser Daten ist die Erfüllung der uns nach dem IHKG oder anderen Gesetzen übertragenen Aufgaben (zum Beispiel Berufsbildung).

b) Neben den oben angeführten Angaben haben wir für unsere internen Verwaltungszwecke weitere folgende Daten gespeichert:
  • Beginn der Mitgliedschaft in der IHK
  • Zeitpunkt der letzten Änderung
  • Identnummer
  • Grundsätzliche Beitragspflicht
  • Beitreibgemeinde
  • Wahlgruppe und -bezirk betreffend die Wahlen zur Vollversammlung
  • Wirtschaftszweig/-schwergewicht
  • Datensperrkennzeichen
  • Bezieher IHK-Zeitschrift
c) Gemäß § 9 Abs. 2 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern weiter berechtigt, zur Festsetzung der Beiträge ihrer Kammerzugehörigen die Bemessungsgrundlagen bei den Finanzbehörden zu erheben. Dementsprechend haben wir von Ihnen folgende Daten gespeichert:
  • Steuernummer
  • Bemessungsgrundlagen, das heißt Gewerbeerträge der Beitragsjahre
  • Vorläufige Bemessungsgrundlagen, das heißt Gewerbeerträge, die den vorläufigen Veranlagungen zugrunde liegen.
  • Zum Soll gestellte, das heißt veranlagte Grundbeiträge und Umlagen sowie das jeweilige Datum des Bescheids.
  • Bezahlte Grundbeiträge und Umlagen sowie das jeweilige Datum der Zahlung sowie die Zahlungswege.
Über die für den Beitragsbescheid relevanten Daten verfügen wir gemäß § 9 Abs. 2 IHKG aufgrund der Übermittlung durch die Finanzämter.
Lediglich Angaben über offene Beträge der von uns festgesetzten Beiträge werden gegebenenfalls an öffentliche Stellen weitergegeben, sofern dies zur Erfüllung unserer Aufgaben oder der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist. Namentlich sind hier die Fälle der Beitreibung, Gewerbeuntersagung oder der Widerruf gewerberechtlicher Erlaubnisse zu nennen. Andere der genannten Daten werden auch an öffentliche Stellen nicht weitergegeben.

d) Darüber hinaus haben die Industrie- und Handelskammern gemäß § 1 IHKG folgende weitere Aufgaben:
  • Stellungnahmen
  • Benennung von Sachverständigen
  • Ausgabe von Ursprungszeugnissen und Carnets
  • Beglaubigungen
  • Durchführung von Sach- und Fachkundeprüfungen gemäß spezialgesetzlichen Regelungen
  • Erlaubnisverfahren (zum Beispiel Versicherungsvermittler, Immobiliardarlehensvermittler unter anderem) gemäß spezialgesetzlicher Regelungen
Zur Erfüllung dieser Aufgaben speichern wir relevante personenbezogene Daten. Diese können sein:
  • Name und Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse
  • Geburtsdatum/-ort
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • Registrierungsnummern (für Erlaubnisverfahren)
  • Versicherungsnachweise (für Erlaubnisverfahren)
  • Angaben zu Kenntnissen und Qualifikationen
  • Angaben zu Maßnahmen zur Erlaubniserteilung
e) Weiterhin haben die Industrie- und Handelskammern gemäß § 1 IHKG i. V. m. §§ 32, 76 Berufsbildungsgesetz (BBiG) unter anderem die Berufsbildung zu überwachen. Im Rahmen unserer Pflicht zur Überwachung der Ausbildung müssen wir uns ein umfassendes Bild vom Ausbildungsbetrieb machen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe speichern wir bei Ausbildungsbetrieben zusätzlich folgende Daten:
  • Namen und Geburtsdaten der Ausbilder sowie Art der fachlichen Eignung
  • Anzahl der zusätzlichen Fachkräfte
  • aktuelle Zahl der Auszubildenden in den jeweiligen Ausbildungsjahren
  • Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Prüfungstermine der aktuellen Auszubildenden
  • aktuelle und frühere Ausbildungsverträge des Betriebes (das heißt Name des jeweiligen Azubis, Vertragsbeginn und -ende)
  • Beschwerden
  • Besuchsberichte (Inhalt: Grund des Besuchs, Name des Ausbildungsberaters, Namen der Gesprächspartner, Stichworte zum Gesprächsinhalt).
Die Überwachungspflicht beginnt mit dem ersten Ausbildungsverhältnis und endet erst, wenn ein Betrieb nicht mehr existiert oder nicht mehr ausbildet. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der Ausbildung gespeichert.
Bei ehrenamtlich in der Vollversammlung, einer Bezirksversammlung, Ausschüssen etc. für die IHK tätigen Personen erfolgt eine Verarbeitung der für die Arbeit des Gremiums erforderlichen personenbezogenen Daten, insbesondere von Name, Vorname und Kontaktdaten, auf der Grundlage der §§ 4, 5, 6, 8 IHKG.
f) Zur Anbahnung und Durchführung von Verträgen speichern wir gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit b DSGVO folgende Daten:
  • Name
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Faxnummer
  • E-Mail-Adresse
Bei Teilnehmern von Veranstaltungen zusätzlich:
  • Teilnahmezeitraum/-datum
  • ggf. Geburtsort, -datum
  • Zugangsdaten zur Anlage der Nutzerprofile bei IHK-Online-Angeboten

Welche Daten werden übermittelt?

Grundsätzlich erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zu Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhalten, wenn diese die Vertraulichkeit und unsere datenschutzrechtlichen Weisungen (zum Beispiel in Form einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung oder einer Vertraulichkeitsvereinbarung) wahren. Hinsichtlich der Übermittlung von Daten ist zudem zu unterscheiden zwischen der Weitergabe an öffentliche und nicht-öffentliche Stellen:

a) Öffentliche Stellen
Zur Wahrung berechtigter Interessen von Dritten, zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit sind wir gesetzlich verpflichtet, die personenbezogenen Daten auf schriftliche Aufforderung an befugte Stelle zu übermitteln. Ferner werden gegebenenfalls Daten von uns an öffentliche Stellen weitergegeben, sofern dies zur Erfüllung unserer Aufgaben oder der Aufgaben der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage (Landesdatenschutzgesetz) besteht. Öffentliche Stellen, die von uns Daten erhalten, können unter anderem sein:
  • Jobcentren oder Arbeitsämter/Arbeitsagenturen
  • Landeskreditbank
  • Projektstellen in Ministerien
  • Landratsämter der Region
  • Deutsche Rentenversicherung
In bestimmten Fällen müssen Daten übermittelt werden, damit entsprechend belegt werden kann, ob die Teilnehmer von Förderprojekten auch anwesend waren bzw. ob Sie die Förderkriterien erfüllen. Erst dann wird gemäß des jeweiligen Förderprogramms bzw. der Kriterien der einzelnen externen Stellen der Fördermittelzuschuss bewilligt.
b) Nicht-öffentliche Stellen
Hinsichtlich der Übermittlung von Daten an nicht-öffentliche Stellen gilt, dass die von der IHK erhobenen Daten nur zu den Zwecken weitergegeben werden dürfen, zu denen sie rechtmäßiger Weise erhoben wurden. Hinsichtlich der oben angeführten Daten bedeutet dies folgendes:
Die IHK Hochrhein-Bodensee darf zur Förderung von Geschäftsabschlüssen und zu anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken die Daten der Gewerbeanmeldung wie insbesondere Kommunikationsdaten und Angaben zum Betrieb (bspw. Wirtschaftszweig, Betriebsgröße) an nicht öffentliche Stellen übermitteln, sofern Sie der Übermittlung nicht widersprochen haben (§ 9 Abs. 5 IHKG).
c) Übermittlung in Drittländer
Sollten personenbezogene Daten an Dienstleister oder verbundene Unternehmen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelt werden, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Sie können die Informationen auch unter den oben genannten Kontaktinformationen anfordern.

Wie lange werden die Daten aufbewahrt?

Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Erfüllung der oben genannten Zwecke verarbeitet. Nach der Zweckerfüllung werden die vorgenannten Daten, sofern systemseitig möglich, gelöscht; andernfalls wird der Personenbezug durch Anonymisierung entfernt und ein Zugriff auf Ihre Daten gesperrt. Gesetzliche, vertragliche oder satzungsmäßige Aufbewahrungsfristen können die Löschung bzw. Sperrung der Daten hemmen. Die Verjährungsfristen können wegen §§ 195 ff. Bürgerliches Gesetzbuch bis zu dreißig Jahre betragen; die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Daneben sind die steuerrechtlichen, handelsrechtlichen, abgaberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu beachten. Die dort vorgesehenen Fristen zur Aufbewahrung/ Dokumentation betragen sechs bis zehn Jahre zuzüglich der Festsetzungsverjährung von weiteren vier Jahren. Ansonsten besteht auch die Verpflichtung zur Andienung aller Unterlagen, die die IHK Hochrhein-Bodensee nicht mehr zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigt, an das Landesarchiv Baden-Württemberg. Um nicht gegen gesetzliche Regelungen zu verstoßen oder die Möglichkeit zu verlieren, einen Anspruch durchzusetzen oder uns gegen einen solchen zu verteidigen, behalten wir uns vor, die Daten erst nach Ablauf der letzten Frist zu löschen, die die Datenspeicherung legitimiert. Im Falle der Einwilligung erfolgt mit Widerruf der Einwilligung die Datenlöschung.

Welche Rechte hat der Betroffene?

Jede(r) Betroffene hat das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO) sowie gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten könne Sie mit Wirkung für die Zukunft jederzeit uns gegenüber widerrufen.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Sie können sich an eine Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedsstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts der mutmaßlichen Verletzung wenden.
Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO
Sie haben das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die auf Grund von Artikel 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO (Datenverarbeitung, die erforderlich ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde; auf der Grundlage einer Interessensabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen, dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling im Sinne von Art. 4 Abs. 4 DSGVO, soweit zutreffend. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Für den Fall, dass Sie einer Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten für Werbezwecke widersprechen, werden wir Ihre personenbezogenen Daten für diese Zwecke nicht weiter verarbeiten. Diese gilt auch für das Profiling, soweit es mit einer solchen Direktwerbung in Verbindung steht.

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften zu ändern bzw. anzupassen. Derzeitiger Stand ist 01.09.2019.