Länderschwerpunkt Schweiz
’Grüne Ausfuhrkassenzettel’ korrekt ausfüllen
In Abstimmung mit der IHK hat der Zoll einen Info-Flyer erstellt, der den Einzelhändlern und Schweizer Kunden das richtige Ausfüllen des notwendigen Formulars zur steuerfreien Ausfuhr von Waren erleichtert. Dabei ist ein Hinweis des Bundesfinanzministeriums noch besonders wichtig: So ist die Angabe der Nummer des Reisepasses bzw. eines sonstigen Grenzübertrittpapiers nur dann notwendig, wenn die vollständige Anschrift des ausländischen Abnehmers ausnahmsweise nicht angegeben werden kann. Wenn die vollständige Anschrift im Ausfuhrkassenzettel eingetragen werden kann, und das ist der Regelfall, ist die Angabe der Nummer des Reisepasses nicht erforderlich.
Einen Info-Flyer (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1051 KB) und ein Merkblatt "Was bei der Verwendung der sogenannten grünen Ausfuhrkassenzettel aus Sicht des Kunden zu beachten ist (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 154 KB)" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 154 KB) finden Sie unter den jeweiligen Links.
Weitere wichtige Informationen erhalten Sie im folgenden Merkblatt des Bundesministeriums für Finanzen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 772 KB), das Unternehmer und ausländische Käufer über die Umsatzsteuer- bzw. Mehrwertsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr informiert.