Länderschwerpunkt Schweiz
Pferde - Vorübergehende Einfuhr
Pferdebesitzer können unter gewissen Bedingungen ein Carnet A.T.A. benützen. Für das Carnet A.T.A. (ein internationales Zollpassierscheinheft) sind Vordrucke zu verwenden, die bei der IHK zu erhalten sind. Die Gebühren für die Ausstellung des Carnets sind für IHK-Mitgliedsunternehmen und Private unterschiedlich. Als Rückversicherer der IHKs erhebt die Euler Hermes Deutschland jetzt Allianz Trade ein Entgelt in Abhängigkeit des Wertes des Pferdes und entscheidet über den Carnetantrag in jedem Fall erst nach Anfrage unter Angabe der Widerristhöhe des Pferdes.
Für Ausbildung, Training, Teilnahme an Sportveranstaltungen und Ausstellungen können Pferde mit einer Zolllanmeldung für die vorübergehende Verwendung (ZAVV) vorübergehend in der Schweiz verbleiben. Die Einfuhrabgaben werden durch Barhinterlage oder Bürgschaft am schweizerischen Grenzzollamt erhoben und nach Wiederausfuhr zurückerstattet.
Solange das Zollkontingent nicht ausgeschöpft ist, kann die Sicherheitsleistung zu Fr. 120.-- erfolgen. Weitere Informationen und Vordrucke über die vorübergehende Verwendung für Pferde finden Sie hier.