Pressemeldung
7 Prozent Mehrwertsteuer müssen bleiben!
IHK-Vollversammlung spricht sich für die Beibehaltung des 7-Prozent-Mehrwertsteuersatzes im Gastgewerbe aus
Während ihrer Sommersitzung in Konstanz hat sich die IHK-Vollversammlung noch einmal eingehend mit den Belastungen in der Gastronomie befasst. Drei Verlustjahre in Folge und Kostensteigerungen bei Lebensmitteln, Energie und Gehältern stellen die Unternehmen im Gastgewerbe vor große Herausforderungen. Hinzu kommen der Fachkräfte- und Mitarbeitermangel sowie die Tilgung pandemiebedingter Kredite. In einer Resolution sprechen sich nun die Mitglieder der IHK-Vollversammlung für die Beibehaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent auf Speisen im Gastgewerbe über 2023 hinaus aus.
„Inmitten multipler Krisen ist es wichtig, den Unternehmen Perspektiven zu geben“, sagt Vollversammlungsmitglied Manfred Hölzl, der die Resolution eingebracht hatte. „Nach Umsatzverlusten von 39 Prozent im Jahr 2020 und 39,8 Prozent im Jahr 2021 verbesserten sich 2022 zwar die Umsätze, blieben im Durchschnitt jedoch 12,3 Prozent unter Vorpandemie-Niveau. Sterben die Restaurants und Cafés, dann sterben auch die Innenstädte. Schließt das Gasthaus im Ort, verschwindet auch das Stück Heimat und Kultur.“ Die Beibehaltung des abgesenkten Mehrwertsteuersatzes sei deswegen ein wichtiges Zeichen, so Hölzl, zumal die Einführung des reduzierten Satzes im Jahr 2010 sehr positive Effekte gehabt habe.