Rahmenabkommen mit der Schweiz
Conrady ergänzt: "Die Folgen durch ein Nichtzustandekommen des InstA werden eher schleichend sein und langfristig wirken. Es ist eine ähnliche Entwicklung wie beim BREXIT zu erwarten, die einzelnen Normen (Medizinprodukte, Maschinen, Bauprodukte) werden auseinanderdriften. Das wird sich mit der Schweiz aktuell am ehesten im Zusammenhang mit Medizinprodukten zeigen. Hier werden wohl bald die Zulassungskriterien unterschiedlich sein. Es dürfte für einen vergleichsweise kleinen Markt für KMU in der EU zu aufwändig werden, extra eine Schweizer Zulassung mit hohen Kosten zu erwirken. Beispiele wären z.B. der regionale Hersteller für orthopädische Einlegesohlen, der nun auch in der Schweiz eine Registrierung benötigen würde. Das dürfte sich zukünftig auch im Bereich Maschinenbau usw. fortsetzen. Schweizer Firmen hingegen sind allerdings oft sehr spezialisiert, d.h. ihre Produkte sind weniger oft ersetzbar und auch in einem Hochlohnland produzierbar. Dagegen bieten sich für die Schweiz für viele Produkte auch außerhalb der EU Alternativen zur Beschaffung an. Obwohl die Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz vorerst gescheitert sind, heißt das nicht, dass es so bleiben muss. Die Wirtschaft plädiert weiter für ein Rahmenabkommen und die Politik sollte keine Chance verpassen, doch noch eine Einigung zu erzielen. “
IHK-Präsident Thomas Conrady zum gescheiterten Rahmenabkommen mit der Schweiz
© IHK/Mende
„Durch den Abbruch der Verhandlungen ändert sich für unsere Mitgliedsbetriebe, für die die Schweiz ein wichtiger Markt ist, zum Glück erst einmal nichts", sagt Thomas Conrady, Präsident der IHK Hochrhein-Bodensee zum gescheiterten Rahmenabkommen mit der Schweiz. "Das Scheitern ist zwar enttäuschend, aber die aktiven bilateralen Verträge I und II bestehen ja grundsätzlich weiter, solange sie nicht gekündigt werden." Seit 2018 wurde über das institutionelle Abkommen ‚InstA‘ verhandelt. Das Verhandlungsbestreben bezieht sich dabei ausschließlich auf die fünf bestehenden bilateralen Marktzugangsabkommen – Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, technische Handelshemmnisse/MRA und Landwirtschaft – sowie auf zukünftige Marktzugangsabkommen, beispielsweise im Bereich Strom.
Conrady ergänzt: "Die Folgen durch ein Nichtzustandekommen des InstA werden eher schleichend sein und langfristig wirken. Es ist eine ähnliche Entwicklung wie beim BREXIT zu erwarten, die einzelnen Normen (Medizinprodukte, Maschinen, Bauprodukte) werden auseinanderdriften. Das wird sich mit der Schweiz aktuell am ehesten im Zusammenhang mit Medizinprodukten zeigen. Hier werden wohl bald die Zulassungskriterien unterschiedlich sein. Es dürfte für einen vergleichsweise kleinen Markt für KMU in der EU zu aufwändig werden, extra eine Schweizer Zulassung mit hohen Kosten zu erwirken. Beispiele wären z.B. der regionale Hersteller für orthopädische Einlegesohlen, der nun auch in der Schweiz eine Registrierung benötigen würde. Das dürfte sich zukünftig auch im Bereich Maschinenbau usw. fortsetzen. Schweizer Firmen hingegen sind allerdings oft sehr spezialisiert, d.h. ihre Produkte sind weniger oft ersetzbar und auch in einem Hochlohnland produzierbar. Dagegen bieten sich für die Schweiz für viele Produkte auch außerhalb der EU Alternativen zur Beschaffung an. Obwohl die Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz vorerst gescheitert sind, heißt das nicht, dass es so bleiben muss. Die Wirtschaft plädiert weiter für ein Rahmenabkommen und die Politik sollte keine Chance verpassen, doch noch eine Einigung zu erzielen. “