IHK leicht erklärt

Die Karriereleiter erklimmen: Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung

„Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung.“ Diese Worte von John F. Kennedy bringen es auf den Punkt. Unter fehlender Bildung der Menschen leidet zum einen die Wirtschaft. Der Mangel an Fachkräften zieht sich durch alle Branchen und kommt die Unternehmen teuer zu stehen. Zum anderen leiden die Betroffenen selbst darunter: Für sie wird es schwieriger einen Job zu finden, und das Gehalt fällt erheblich geringer aus, wodurch das Leben teuer wird. Sprich: Die Wirtschaft und Gesellschaft tragen schwer an den Konsequenzen und Folgekosten unzureichender Bildung. Abgesehen davon treibt auch der persönliche Wunsch nach Weiterbildung viele Menschen an. Sie wollen sich selbst optimieren und weiterentwickeln. Um diesem Bedürfnis nachzukommen, bietet die IHK Hochrhein-Bodensee eine große Auswahl an Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung an:
  • Seminare, Workshops und Trainings: Die zumeist eintägigen Veranstaltungen vermitteln ein fachliches Update beziehungsweise aktualisieren und vertiefen die Kenntnisse im jeweiligen Spezialgebiet.
  • Zertifikatslehrgänge: Die in enger Zusammenarbeit mit Experten aus der Wirtschaft entwickelten und fortlaufend aktualisierten Lehrgänge ermöglichen den Erwerb eines breiten Wissens zu einem bestimmten Fachgebiet. Die Teilnehmer erwerben nach einem erfolgreich absolvierten Test ein bundesweit anerkanntes IHKZertifikat.
  • Prüfungslehrgänge: Die Lehrgänge der Höheren Berufsbildung bereiten berufsbegleitend auf Fach und Führungsaufgaben im jeweiligen Spezialgebiet vor. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer ein IHK-Zeugnis über einen bundeseinheitlich anerkannten Weiterbildungsabschluss, der im Deutschen Qualifikationsrahmen auf Bachelor- oder Masterniveau eingeordnet ist.
Durch diese Weiterbildungsmöglichkeiten erwerben die Teilnehmer praxisnahes Wissen und bereiten ihre Karriere Schritt für Schritt vor. Weiterbildungen haben jedoch ihren Preis und müssen finanziert werden. Von einer Privatperson allein können sie oft nur schwer getragen werden. Das müssen sie auch nicht. Denn es gibt zahlreiche finanzielle Fördermöglichkeiten, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen bei der Weiterbildung unterstützen: Für Privatpersonen: Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Mit dem von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten AFBG, auch bekannt als Aufstiegs- oder Meister-BAföG, besteht ein individueller Rechtsanspruch auf die Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen wie zum Beispiel zum Industriemeister, Fachwirt, technischen Betriebswirt oder Betriebswirt. Der Zuschuss ist alters-, einkommens- und vermögensunabhängig und umfasst 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Zusätzlich kann ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt werden, und nach bestandener Prüfung werden nochmals 50 Prozent der Darlehenssumme erlassen.
Für Unternehmen und Privatpersonen: Fachkursförderung durch die Europäische Union. Mit diesem Förderprogramm will das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BadenWürttemberg Anreize für eine verstärkte berufliche Qualifizierung schaffen. Die IHK Hochrhein-Bodensee unterstützt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds die in Baden-Württemberg wohnhaften Teilnehmer zahlreicher Zertifikatslehrgänge in unterschiedlichen Themenbereichen. Die Förderung umfasst 30 Prozent der zuschussfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmer in einem Alter unter 50 Jahren beziehungsweise 50 Prozent für Teilnehmer, die mindestens das 50. Lebensjahr vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben. Für Teilnehmer ohne Berufsabschluss werden unabhängig vom Alter 50 Prozent der Kosten übernommen.
Für Unternehmen: WEITER.BILDUNG! – die Qualifizierungs­Offensive
Die Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit wurde deutlich erweitert. Die Weiterbildung von Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden. Die Förderung dient der Unterstützung um den Herausforderungen des fortschreitenden Strukturwandels, der Digitalisierung und des Fachkräftemangels besser begegnen zu können.
Auch die Zeit der Kurzarbeit kann für Weiterbildung genutzt werden.
Ausführliche Beratungen bieten die Arbeitsagenturen:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten gibt es unter www.konstanz.ihk.de unter folgenden Dokumentennummern: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz: Nr. 116981, Fachkursförderung durch die Europäische Union: Nr. 119006, WeGebAU: Nr. 116977

Stand: 2020