Recht und Steuern

Öffentliche Ausschreibung Postversand

Bekanntmachung
der öffentlichen Ausschreibung zum Postversand der Wahlunterlagen der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee
Inhalt
I. Allgemeine Informationen
II. Rahmenbedingungen und voraussichtliche Termine
III. Kurzbeschreibung der ausgeschriebenen Leistung

I. Allgemeine Informationen

a) Auftraggeber
Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee,
Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz
Telefon: 07531 2860-136
Telefax: 07531 2860-41137
Ansprechpartner: Frau RAin Barbara Schlaberg
b) Anlass der öffentlichen Ausschreibung
Die IHK Hochrhein-Bodensee führt im Juli 2019 die Wahlen zur Vollversammlung durch. Die Mitglieder der Vollversammlung werden alle fünf Jahre von den Mitgliedsunternehmen der IHK Hochrhein-Bodensee gewählt.
Die IHK Hochrhein-Bodensee lässt die Wahlunterlagen von einem externen Dienstleister erstellen. Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt hingegen durch einen anderen Dienstleister. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Versendung von ca. 41.000 Briefen in den Landkreisen Konstanz, Lörrach und Waldshut. Die zu erbringenden Leistungen sind unter III. beschrieben.
Es wird eine öffentliche Ausschreibung nach Maßgabe des 1. Abschnitts der VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Ausgabe 2009) durchgeführt.
c) Anforderung der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen, die für die Abgabe eines Angebotes erforderlich sind, können angefordert werden bei
IHK Hochrhein-Bodensee, Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz,
E-Mail: barbara.schlaberg@konstanz.ihk.de,
Ansprechpartnerin: Frau RAin Barbara Schlaberg
d) Angebotsabgabe
Die Angebote müssen in einem verschlossenen Umschlag, auf dem deutlich sichtbar vermerkt ist:
„Angebot für den Postversand der Wahlunterlagen 2019, bitte nicht öffnen“
bis spätestens 15. Januar 2019, 16:00 Uhr (Ausschlussfrist!) bei der
IHK Hochrhein-Bodensee, Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz, zu Händen Frau RAin Barbara Schlaberg, eingegangen sein.
e) Eignungsprüfung
Zur Prüfung der Eignung der Bieter müssen folgende Eigenerklärungen mit dem Angebot abgegeben werden:
(1) Referenzen über die Durchführung eines bezüglich des Umfangs vergleichbaren Postversandes in den letzten fünf Jahren.
(2) Eigenerklärung, ob
  • über das Vermögen des Bieters ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist oder die Eröffnung beantragt wurde oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
  • sich der Bieter in Liquidation befindet,
  • der Bieter schwere Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter infrage stellen,
  • der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und
  • ein Ausschlussgrund nach § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen) vorliegt.
(3) Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
  • § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a des Strafgesetz-buch (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129 b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  • § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
  • § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemein-schaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
  • § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haus-halt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
  • § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetztes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
  • Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  • § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnor-men anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Un-ternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
(4) Bei Bietergemeinschaften zusätzlich: Bietergemeinschaftserklärung mit gesamtschuldnerischer Haftung im Falle der Zuschlagserteilung.
Die Bieter sind verpflichtet, nach Angebotsabgabe geeignete Nachweise zu den Eigenerklärungen vorzulegen, wenn sie der Auftraggeber hierzu auffordert.

II. Rahmenbedingungen und voraussichtliche Termine


Datum Ereignis
bis 15. Januar 2019, 16:00 Uhr
(Ausschlussfrist)
Eingang des Angebots
bis 15. Februar 2019 Zuschlagserteilung/Bindefrist bzw. Aufhebung des
Ausschreibungsverfahrens und Information an die Bieter
27. bis 28. Juni 2019 Versand durch den Postdienstleister


III. Kurzbeschreibung der ausgeschriebenen Leistung


  • Versand von ca. 41.000 Briefen in einem DIN C4-Umschlag mit Fenster
    Inhalt:
    - zwei Schreiben DIN A4, à 80 g/m2
    - ein Stimmzettel DIN A4 148 x 297 mm, 80 g/m2
    - ein Selfmailer DIN A4, 80 g/m2, zweifachgefaltet mit Perforationen an den Seiten zum Abtrennen
    - ein Rücksendeumschlag 114 x 229 mm, 75 g/m2
    - ein Stimmzettelumschlag 105 x 155 mm, 75 g/m2
  • Zustellungsgebiet: Landkreise Konstanz, Lörrach und Waldshut
  • Übergabe der Briefe an den Bieter: KW 26/2019
  • Sortieren der Briefe nach Postleitzahlen
  • Versand der Briefe: 27. und 28. Juni 2019 (genauer Termin wird noch festgelegt), sortiert nach Vorgaben der IHK