Wie funktioniert die Wahl?

Stimmabgabe

Vom 1. bis zum 26. Juli 2024 (12:00 Uhr) haben Sie die Möglichkeit, per Post oder online eine neue IHK-Vollversammlung – das Parlament der regionalen Wirtschaft zu wählen.

Bekommen Sie die Wahlunterlagen zugeschickt?

Ja. Alle in der Wählerliste enthaltenen Mitgliedsunternehmen bekommen die Wahlunterlagen zugeschickt. Auch in diesem Jahr wird es wieder möglich sein, neben der herkömmlichen Briefwahl online zu wählen, d.h. das Wahlrecht kann entweder durch die Rücksendung der Briefwahlunterlagen oder durch die elektronische Stimmabgabe ausgeübt werden. Die Wahlunterlagen enthalten sowohl die für die Briefwahl als auch die für die elektronische Wahl erforderlichen Dokumente. Dazu gehören:
für die Briefwahl:
  • ein Vordruck für den Nachweis der Berechtigung zur Ausübung des Wahlrechts (Wahlschein),
  • ein Stimmzettel,
  • ein neutraler Umschlag mit der Bezeichnung “IHK-Wahl” (Wahlumschlag),
  • ein Umschlag für die Rücksendung der Wahlunterlagen (Rücksendeumschlag).
für die Online-Wahl:
  • die Zugangsdaten für die elektronische Stimmabgabe in einem verschlossenen Umschlag.

Warum gibt es einen Wahlschein?

Wie bei jeder Wahl muss kontrolliert werden, dass der abgegebene Stimmzettel von einem Wahlberechtigten abgegeben worden ist. Bei der elektronischen Stimmabgabe muss das Vorliegen der Wahlberechtigung vor der Stimmabgabe elektronisch bestätigt werden.

Steht der Wahlzeitraum bereits fest?

Die Wahlfrist ist vom Wahlausschuss für den Zeitraum vom
1. bis 26. Juli 2024 (12:00 Uhr)
festgelegt worden. Die Wahlfrist wird über die Homepage der IHK Hochrhein-Bodensee unter www.ihk.de/konstanz bekannt gemacht.

Wie erfolgt die Stimmabgabe?

Die Stimmabgabe erfolgt entweder durch die Rücksendung der Briefwahlunterlagen oder durch elektronische Stimmabgabe. Wenn Sie die Wahlunterlagen persönlich vorbeibringen möchten, werden wir die Unterlagen entsprechend weiterleiten. Allerdings muss auch dabei die Wahlfrist beachtet werden.

Welche Unterlagen müssen Sie der IHK zurückschicken?

Sie müssen nur dann Unterlagen an die IHK zurückschicken, sofern Sie sich dazu entscheiden per Briefwahl zu wählen. In diesem Fall muss der Stimmzettel in den neutralen Briefumschlag mit der Aufschrift IHK-Wahl (Wahlumschlag) gesteckt und verschlossen werden. Den Wahlumschlag müssen Sie gemeinsam mit dem Wahlschein in den Rücksendeumschlag stecken.
Entscheiden Sie sich dagegen für die Online-Wahl, erfolgt die Stimmabgabe in elektronischer Form.
Geben Sie Ihre Stimme ab! Sie stärken damit unsere demokratische Legitimation, den Einfluss der wirtschaftlichen Selbstverwaltung, die Durchsetzung unserer gemeinsamen Interessen und das Gewicht unserer Stimme in Politik und Verwaltung.