Wie funktioniert die Wahl?

Wahlgruppen, Wahlbezirke, Wählerlisten

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Wahl zur Vollversammlung der IHK Hochrhein-Bodensee.

Vom 1. bis zum 26. Juli 2024 (12:00 Uhr) haben Sie die Möglichkeit, per Post oder online eine neue IHK-Vollversammlung – das Parlament der regionalen Wirtschaft zu wählen.
Die IHK Hochrhein-Bodensee vertritt die Interessen von knapp 40.000 Mitgliedsunternehmen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Als IHK mit der längsten EU-Außengrenze engagieren wir uns grenzüberschreitend in vielfältiger Weise.
Damit die IHK als Selbstverwaltungskörperschaft der Wirtschaft die Interessen der regionalen Wirtschaft erkennen und vertreten kann, ist die IHK auf eine enge Mitwirkung der Unternehmen angewiesen. Dies gilt für die Mitarbeit in ihren Ausschüssen, bei Umfragen und Anhörungen – ganz besonders aber für die Mitarbeit in der Vollversammlung.
Die Vollversammlung ist das Parlament der Wirtschaft und damit das oberste Beschlussorgan der IHK. Unter anderem wählt die Vollversammlung den Präsidenten, der die IHK Hochrhein-Bodensee gemeinsam mit der Hauptgeschäftsführerin nach außen vertritt. Außerdem beschließt sie über die grundsätzliche wirtschaftspolitische Haltung der Kammer und die Höhe der Beiträge und Gebühren.
Die Vollversammlung der IHK Hochrhein-Bodensee wird für jeweils fünf Jahre gewählt. Im Sommer 2024 erfolgt die Wahl für die Amtszeit 2024 bis 2029. Für die Durchführung der Wahl ist ein Wahlausschuss verantwortlich, den die Vollversammlung in Ihrer Sitzung am 23. November 2023 gewählt hat.

Wahlausschuss
Wer ist Mitglied des Wahlausschusses, welche Aufgaben hat der Wahlausschuss?

Die Vollversammlung der IHK Hochrhein-Bodensee hat in ihrer Sitzung am 23. November 2023 die Mitglieder des Wahlausschusses gewählt.
Der Wahlausschuss ist für die Durchführung der Wahl verantwortlich. Unter anderem stellt er die Wählerlisten auf, entscheidet über Anträge auf Aufnahme in die Wählerliste, beschließt über die Gültigkeit der Wahlvorschläge, stellt das Wahlergebnis fest und entscheidet über Einsprüche im Verlauf des Wahlverfahrens.
Anschrift des Wahlausschusses:
IHK Hochrhein-Bodensee
Wahlausschuss
Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz
Telefax (07531) 2860-41137

Wahlgruppen, Wahlbezirke, Wählerlisten
Warum gibt es verschiedene Wahlgruppen und Wahlbezirke?

Die Vollversammlung muss die Besonderheiten des IHK-Bezirks und die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Gewerbegruppen berücksichtigen und so die regionale Wirtschaft widerspiegeln. Grundlage dafür ist das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I. S. 920 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBI. I, S. 3306).
Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber die Voraussetzung geschaffen, dass die Industrie- und Handelskammern die gesamtwirtschaftlichen Interessen der regionalen Wirtschaft glaubwürdig vertreten.
Die Wirtschaft unseres IHK-Bezirks ist aber nur dann angemessen in der Vollversammlung repräsentiert, wenn die verschiedenen Branchen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung vertreten sind. Unsere Wahlordnung trägt dieser Vorgabe des Gesetzgebers in § 7 Rechnung (vgl. zum Wortlaut Anhang 2). Die Zuteilung der Zahl der Sitze auf die insgesamt sieben Wahlgruppen erfolgt in der Wahlordnung nach der wirtschaftlichen Bedeutung der jeweiligen Wahlgruppe. Dabei werden die Ertragsstärke, die Anzahl der Betriebe sowie die Zahl der Ausbildungsverhältnisse berücksichtigt.

Welche Wahlgruppen und Wahlbezirke gibt es?

Folgende Wahlgruppen sind vorgesehen:
I.          Industrie, Energiewirtschaft, Druck- und Verlagsgewerbe
II.         Handel
III.        Kreditinstitute, Versicherungen
IV.        Gastgewerbe, Tourismus, Freizeitwirtschaft
V.         Transport, Verkehr, Nachrichtenübermittlung
VI.        Handels-, Kredit- und Versicherungsvermittler
VII.       Beratungs-, EDV- und Werbeunternehmen, sonstige Dienstleistungen.
Es werden zwei Wahlbezirke gebildet:
a) die Landkreise Lörrach / Waldshut,
b) der Landkreis Konstanz.
Die Zuteilung der Sitze auf die Wahlgruppen und Wahlbezirke finden Sie in § 8 der Wahlordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 394 KB).

Wie können Sie feststellen, zu welcher Wahlgruppe und welchem Wahlbezirk Sie gehören?

Nach dem Beschluss des Wahlausschusses vom 9. Januar 2024 werden in der Zeit vom 12. Februar bis 23. Februar 2024 die Wählerlisten ausgelegt. Die Einsichtnahme beschränkt sich auf die jeweilige Wahlgruppe und den Wahlbezirk. Die Auslegung erfolgt
  • am Sitz der IHK in Konstanz, Reichenaustr. 21 und
  • bei der Hauptgeschäftsstelle in Schopfheim, Ernst-Friedrich-Gottschalk-Weg 1.
Mit Hilfe der Wählerlisten können Sie feststellen, welcher Wahlgruppe und welchem Wahlbezirk Sie bzw. das von Ihnen vertretene Unternehmen zugeordnet sind. Außerdem können Sie sich jederzeit bei Ihrer IHK erkundigen. 

Können Sie auch nach Ablauf der Auslegefrist noch Einblick in die Wählerliste nehmen?

Nein. Wenn Sie dann noch Fragen zu Ihrem Unternehmen haben oder beispielsweise wissen möchten, ob ein bestimmtes Unternehmen Ihrer Wahlgruppe zugeordnet ist, dann richten Sie bitte eine entsprechende Anfrage an Ihre Ansprechpartner in der IHK.