Recht und Steuern

Versicherungsvermittler - Impressumspflicht

Versicherungsvermittler und -berater:
Angaben im Internet-Impressum erforderlich
Am 22. Mai 2007 trat das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts in Kraft. Durch das Gesetz wird die gewerbsmäßige Tätigkeit von Versicherungsvertretern, -maklern und -beratern einer gewerblichen Erlaubnispflicht unterstellt. Zudem sind alle Versicherungsvermittler und -berater verpflichtet, sich in ein von den Industrie- und Handelskammern geführtes bundesweites Versicherungsvermittlerregister eintragen zu lassen.
Auf Grund dieser Neuerungen ist es für Versicherungsvermittler und -berater, die einen Internetauftritt haben, erforderlich, ihr Internet-Impressum zu ergänzen.
1. Wen betrifft die Pflicht zur Ergänzung des Internet-Impressums?
Das Telemediengesetz (TMG) schreibt in § 5 Abs. 1 Nr. 3 vor, dass geschäftsmäßige Anbieter von Telemedien Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen haben, wenn der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit erbracht wird, die der behördlichen Zulassung (Erlaubnis) bedarf.
Da Versicherungsvermittler und -berater ab dem 22. Mai 2007 einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 oder Abs. 2 GewO bedürfen, müssen sie, sofern sie einen Internetauftritt haben, ihr Internet-Impressum daher um Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde ergänzen.
Gleiches gilt für die so genannten produktakzessorischen Versicherungsvermittler. Diese können sich zwar von der grundsätzlich bestehenden Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 6 GewO befreien lassen. Da es formell eine Erlaubnisbehörde gibt, ist indessen auch hier eine Ergänzung des Internet-Impressums um die Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich.
Entscheidend ist dabei allein die grundsätzliche Genehmigungsbedürftigkeit der Tätigkeit. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Erteilung der Erlaubnis bzw. der Erlaubnisbefreiung ist dagegen unbeachtlich. Daher ist das Internet-Impressum – unabhängig vom etwaigen Eingreifen der Übergangsfrist nach § 156 GewO für die Erlaubniserteilung bzw. Erlaubnisbefreiung – ab dem 22. Mai 2007 zu ergänzen.
Grundsätzlich nicht betroffen sind jedoch die so genannten gebundenen Versicherungsvermittler nach § 34 d Abs. 7 GewO, sowie die Annexvermittler nach § 34 d Abs. 8 GewO, da diese nicht der Erlaubnispflicht unterliegen, sofern sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des § 34 d Abs. 7 bzw. § 34 d Abs. 8 GewO halten.
2. Um welche Angaben ist das Internet-Impressum zu ergänzen?
Zuständige Aufsichtsbehörde im Bereich der Versicherungsvermittlung und -beratung ist die jeweilige Industrie- und Handelskammer. Das Impressum ist bei den oben genannten Versicherungsvermittlern und -beratern daher um Name und Postanschrift der zuständigen Industrie- und Handelskammer zu ergänzen. Optional kann daneben noch ein Link zum Internetportal der jeweiligen IHK hinzugefügt werden. Versicherungsvermittler und -berater, die in Wuppertal, Solingen oder Remscheid ihre Hauptniederlassung haben, müssen also folgende Aufsichtsbehörde angeben:
IHK Hochrhein-Bodensee, Reichenaustraße 21, 78467 Konstanz, www.konstanz.ihk.de
3. Was ist noch zu beachten?
Weiterhin ist § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG zu beachten. Dieser verpflichtet geschäftsmäßige Anbieter von Telemedien, die im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, zur Angabe von Registernummer und Registername im Internet-Impressum. Das Versicherungsvermittlerregister wird im Gesetzeswortlaut zwar nicht genannt. Wir empfehlen jedoch trotzdem, das Internet-Impressum um die Angaben zum Versicherungsvermittlerregister zu ergänzen, sobald eine Eintragung erfolgt ist. Anzugeben sind die elektronische Adresse des Versicherungsvermittlerregisters (www.vermittlerregister.info) sowie die Registrierungsnummer.
Achtung: Versicherungsvermittler und -berater, die zusätzlich Inhaber einer Erlaubnis nach § 34 c GewO sind, müssen neben der zuständigen Industrie- und Handelskammer auch die zuständige Aufsichtsbehörde für die Erlaubnis nach § 34 c GewO angeben. Dies ist - je nach Sitz des Unternehmens - die Stadt Wuppertal, Solingen oder Remscheid.
4. Beschluss des Landgerichts Berlin vom 11.02.2010, zusätzliche Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) bis c) TMG
Nach Beschluss des Landgerichts Berlin vom 11.02.2010 müssen Versicherungsvermittler und -berater auch Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) bis c) TMG im Impressum machen, also
a) die Kammer, welcher der Diensteanbieter angehört,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, und
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind,
nennen.
Obwohl wir mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die Auffassung des Landgerichts Berlin nicht teilen, weil Versicherungsvermittler und -berater unseres Erachtens nicht unter die entsprechenden Richtlinien fallen, empfehlen wir Versicherungsvermittlern und -beratern in Absprache mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V., Bad Homburg, das Internet-Impressum zur Minimierung des Risikos einer Abmahnung um die genannten Angaben, etwa wie in den folgenden Beispielen, zu ergänzen.
Beispiele für ein Internet-Impressum im Bereich Versicherungsvermittlung:
Das Impressum einer Versicherungsvermittler-GmbH nach Erlaubniserteilung und Registrierung:
Mustermann Versicherungsvermittler GmbH
Geschäftsführer Max Mustermann
Hauptstraße 1, 7xxxx Musterstadt
Telefon: xxxx/12345678
Telefax: xxxx/1234567
E-Mail: info@MustermannVersicherungen.de
Registergericht: Amtsgericht Musterstadt HR B 12345
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr. 12345
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde:
Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, Reichenaustraße 21, 78467 Konstanz
Mitglied der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, Reichenaustraße 21, 78467 Konstanz
Berufsbezeichnung: zum Beispiel Versicherungsvertreter (Statusangabe wie im VVR eingetragen); Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (gegebenenfalls § 34 d Abs. 2 Gewerbeordnung)
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden
Das Impressum eines Versicherungsvermittlers (Einzelunternehmer) ohne Handelsregistereintragung, der zusätzlich eine Erlaubnis nach § 34 c GewO besitzt, nach Erlaubniserteilung und Registrierung:
Max Mustermann
Musterstraße 1, 7xxxx Musterstadt
Telefon: xxxx/12345678
Telefax: xxxx/1234567
E-Mail: info@Mustermann.de
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr. 12345
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
- Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde:
Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, Reichenaustraße 21, 78467 Konstanz
- Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde: Stadt Musterstadt, zuständige Behörde, Angabe der
Adresse
Mitglied der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, Reichenaustraße 21, 78467 Konstanz
Berufsbezeichnung: zum Beispiel Versicherungsvertreter (Statusangabe wie im VVR eingetragen); Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (gegebenenfalls § 34 d Abs. 2 Gewerbeordnung)
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Das Impressum eines im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmanns mit Erlaubnisbefreiung
nach § 34 d Abs. 6 GewO nach Erlaubnisbefreiung und Registrierung:
Autohaus Max Mustermann e.K.
Musterstraße 1, 7xxxx Musterstadt
Telefon: 030/12345678
Telefax: 030/1234567
E-Mail: info@AutohausMustermann.de
Registergericht: Amtsgericht Musterstadt HR A 12345
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr. 12345
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 6 GewO, Aufsichtsbehörde:
Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, Reichenaustraße 21, 78467 Konstanz
Mitglied der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, Reichenaustraße 21, 78467 Konstanz
Berufsbezeichnung: zum Beispiel Versicherungsvertreter (Statusangabe wie im VVR eingetragen); Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34 d Gewerbeordnung
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Stand: Dezember 2018
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