Recht und Steuern

Informationspflichten beim Erstkontakt

Nach § 12 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) müssen Finanzanlagenvermittler und -berater dem Kunden beim ersten Geschäftskontakt umfangreiche Informationen klar und verständlich in Textform mitteilen.
Dies umfasst
1) seinen Familiennamen und Vornamen sowie die Firma und Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter beteiligt ist,
2) seine betriebliche Anschrift sowie weitere Angaben, die es dem Anleger ermöglichen, schnell und unmittelbar mit dem Vermittler/Berater in Kontakt zu treten, insbesondere Telefonnummer, und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer.
3) die Auskunft ob er als Finanzanlagenvermittler/-berater mit einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 der Gewerbeordnung (GewO) in das Register nach § 34 f Abs. 5 in Verbindung mit § 11a Abs. 1 GewO eingetragen ist und wie sich diese Eintragung überprüfen lässt.
4) die Überprüfbarkeit seiner Registrierung:
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
unter der Registernummer D-XXXX-XXXXX-XX
5) die Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen er Vermittlungs- und Beratungsleistungen anbietet die Anschrift der für die Erlaubniserteilung nach § 34 f Abs. 1 GewO zuständigen Behörde sowie die Registrierungsnummer, unter der er im Register eingetragen ist.
Sonstige Vorschriften über die Informationspflichten des Gewerbetreibenden bleiben unberührt. So sind beispielsweise Impressumspflichten, die Pflichten zu Angaben in Geschäftsbriefen usw. nach wie vor selbstverständlich zu erfüllen.
Besitzt der Gewerbetreibende auch eine Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 oder nach § 34 e GewO, so werden die Informationspflichten nach Absatz 1 durch die Informationspflichten nach § 11 der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) erfüllt, sofern die nach Absatz 1 erforderlichen Angaben enthalten sind (also die Informationen zu den Emittenten und Anbieter der Finanzanlagen wie in Punkt 7 beschrieben enthalten sind).
Grundsätzlich muss eine Information in Textform erfolgen. Eine mündliche Übermittlung ist möglich, wenn der Anleger dies wünscht Dann müssen die Informationen aber unverzüglich nach Vertragsschluss dem Versicherungsnehmer in Textform zur Verfügung gestellt werden.
Nach § 19 FinVermV muss der Gewerbetreibende sicherstellen, dass auch seine Beschäftigten die Pflichten nach den §§ 11 – 18 FinVermV erfüllen. Wenn ein Beschäftigter die Beratung durchführt, so hat er die gleichen Informationspflichten wie der Gewerbetreibende selbst.
Beispiel für eine Erstinformation als Einzelunternehmer:
Kundeninformation nach § 12 der Finanzanlagenvermittlerverordnung
a) Name und Anschrift
Max Mustermann
Obere Laube 2345
78462 Konstanz
b) Tätigkeitsart
Erlaubnis von der zuständigen IHK Hochrhein-Bodensee als Finanzanlagenvermittler/-berater nach § 34 f Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)
i) für die Vermittlung von bzw. Beratung zu Anteilscheinen einer Kaptialanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investementgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen (§ 34 f Abs. 1 Nr. 1 GewO) oder
ii) für die Vermittlung von bzw. Beratung zu Anteilen an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft (§ 34 f Abs. 1 Nr. 2 GewO) oder
iii) die Vermittlung von oder die Beratung zu sonstigen Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1a des Kreditwesengesetzes (§ 34 f Abs. 1 Nr. 3 GewO)
c) Registrierung durch die zuständige IHK
Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz
d) Überprüfbarkeit der Registrierung:
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
unter der Registernummer D-XXXX-XXXXX-XX
e) Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften
Herr Mustermann ist in keiner / folgenden Personenhandelsgesellschaften als geschäftsführender Gesellschafter tätig:
Mustermann und Schmidt OHG; Mustermann und Meier KG
f) Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:
Herr Mustermann vermittelt und berät zu den Finanzanlagen folgender Institutionen: Wertpapiere UVW AG; Finanzanlagen der XYZ Bank.
Beispiel für eine Erstinformation als juristische Person (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG):
Kundeninformation nach § 12 der Finanzanlagenvermittlerverordnung
a) Name und Anschrift
YYYYY GmbH
Geschäftsführer:
Max Mustermann
Obere Laube 2345
78462 Konstanz
a) Tätigkeitsart
Erlaubnis von der zuständigen IHK Hochrhein-Bodensee als Finanzanlagenvermittler/-berater nach § 34 f Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)
i) für die Vermittlung von bzw. Beratung zu Anteilscheinen einer Kaptialanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investementgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen (§ 34 f Abs. 1 Nr. 1 GewO) oder
ii) für die Vermittlung von bzw. Beratung zu Anteilen an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft (§ 34 f Abs. 1 Nr. 2 GewO) oder
iii) die Vermittlung von oder die Beratung zu sonstigen Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1a des Kreditwesengesetzes (§ 34 f Abs. 1 Nr. 3 GewO)
b) Registrierung durch die zuständige IHK
Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, Reichenaustr. 21
78467 Konstanz
b) Überprüfbarkeit der Registrierung:
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
unter der Registernummer D-XXXX-XXXXX-XX
c) Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften:
Die YYYYY GmbH ist in keiner / folgenden Personenhandelsgesellschaften als geschäftsführender Gesellschafter tätig:
YYYYY GmbH & Co.KG
d) Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:
YYYYY GmbH vermittelt und berät zu den Finanzanlagen folgender Institutionen: Wertpapiere UVW AG; Finanzanlagen der XYZ Bank.
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