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Das Finanzmarktintegritätsgesetz (FISG) ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten und bringt auch Neuerungen für Edelmetallhändler.
Die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) ist seit dem 20. September 2019 beschlossene Sache und wird am 1. August 2020 in Kraft treten. Unter anderem wurde darin die Telefonaufzeichnungspflicht geregelt.