Fragen & Antworten
Wie leite ich das Mediationsverfahren ein?
Grundsätzlich müssen sich die Parteien darauf verständigen, dass der Konflikt außergerichtlich mittels Mediation gelöst werden soll. Dazu haben die Parteien entweder schon zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit eine entsprechende Mediationsklausel im Vertrag vereinbart, oder es wird nachträglich eine Mediationsvereinbarung abgeschlossen. Möglich ist notfalls auch, dass eine Partei der anderen Partei die Mediation über die Mediationsstelle vorschlägt.
Antrag
Um die Mediation einzuleiten stellt mindestens eine Partei einen Antrag bei der Mediationsstelle. Er muss:
Um die Mediation einzuleiten stellt mindestens eine Partei einen Antrag bei der Mediationsstelle. Er muss:
- Namen und die Anschrift (am besten mit E-Mail-Adresse und Telefon) der Konfliktparteien, und
- eine kurze Beschreibung des Konflikts enthalten.
Weitere Einzelheiten können Sie gerne telefonisch mit unserer Mediationsstelle besprechen.
Falls bestimmte Anforderungen an den Mediator bestehen, sollten diese ebenfalls genannt werden.
Falls bestimmte Anforderungen an den Mediator bestehen, sollten diese ebenfalls genannt werden.
Beginn des Mediationsverfahrens
Nach der Antragstellung und der Zustimmung zur außergerichtlichen Einigung von allen Parteien mittels Klausel bzw. Vereinbarung sowie nach Eingang des Kostenvorschusses beginnt das Verfahren.
Nach der Antragstellung und der Zustimmung zur außergerichtlichen Einigung von allen Parteien mittels Klausel bzw. Vereinbarung sowie nach Eingang des Kostenvorschusses beginnt das Verfahren.
Stand: Januar 2022
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