Recht und Steuern
Werbung in Frankreich
Wenn ein deutsches Unternehmen in Frankreich werben will, so muss es verschiedene französische Gesetze beachten. Bei Verstößen können teure Geldbußen auf die Unternehmen zukommen.
Zum einen ist das Unternehmen verpflichtet, ausschließlich die französische Sprache für seine Werbung zu benutzen. Weiterhin muss der Werbende eine bestimmte Umweltsteuer abführen, wenn er Werbeprospekte in Frankreich verteilt.
Ein Gesetz vom 31. Dezember 1975 verpflichtet zur Verwendung der französischen Sprache bezüglich Werbung, Anzeigen, öffentlicher Ankündigungen, beim Angebot, bei Gebrauchsanleitungen, bei Gewährleistung und Garantie einer Ware, eines Produktes oder einer Dienstleistung, bei AGBs sowie bei Rechnungen und Quittungen. Dieselben Regeln gelten bei der schriftlichen, mündlichen oder audiovisuellen Werbung. Nicht anwendbar sind diese Regeln bei der Bezeichnung von typischen Produkten oder bekannten geschützten Spezialitäten, die einem breiten Publikum bekannt sind. Ziel ist der Schutz des Verbrauchers und die Gewährleistung der Information gegenüber dem Verbraucher, damit dieser das Produkt oder die Dienstleistung in voller Kenntnis aller wichtigen Informationen und Eigenschaften kaufen kann. Der Gebrauch der französischen Sprache ist also Pflicht in allen Handelsbeziehungen und im Arbeitsrecht. Die Vorschriften des französischen Sprachengesetzes sind zwingendes Recht.
Ein Verstoß gegen die Verpflichtung des Gebrauchs der französischen Sprache ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße von bis zu 750 Euro für natürliche und bis zu 3.750 Euro für juristische Personen geahndet. Einzelheiten finden Sie auf der Homepage der Chambre de Commerce et d´Industrie Alsace Eurométropole (s. rechte Linkleiste: Mehr zu diesem Thema).
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