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Geschäftsreisen nach Großbritannien

Deutsche Staatsbürger benötigen mittlerweile für die Einreise im Vereinigten Königreich einen Reisepass. Im Unterschied zu Dienstreisen in die Schweiz oder EU-Länder ist keine Entsendemeldung nötig. Je nachdem, wie lange die Reise dauert beziehungsweise, was vor Ort gemacht werden soll, kann allerdings ein Visum für den Aufenthalt erforderlich sein. Wir zeigen die wichtigsten Wege für Geschäftsreisende auf.
Über die Modalitäten bei Geschäftsreisen in das Vereinigte Königreich informiert die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer auf der Internetseite im Bereich der Brexit-FAQs (Arbeitnehmerentsendungen in das Vereinigte Königreich).
Mit dem Visa-Checker der britischen Regierung können Unternehmen prüfen, ob ein Visum für die Einreise erforderlich ist.

Im Vorfeld zu prüfen: Gewerberechtliche Vorgaben

Eventuell ist für eine bestimmte Tätigkeit in Großbritannien eine gewerberechtliche Lizenz erforderlich. Das kann online geprüft werden über die Liste der erlaubnispflichtigen Gewerbe der britischen Regierung.

Visumfrei nach Großbritannien

Großbritannien führt schrittweise eine elektronische Anmeldung für Reisende aus Drittstaaten ein, die visumsfrei einreisen möchten. Die Electronic Travel Authorization (ETA) erfolgt wie das US-amerikanische ESTA-System online. EU-Staatsangehörige benötigen voraussichtlich ab Ende 2024 eine ETA. Informationen hierzu finden Sie auf der ETA-Website des Vereinigten Königreichs.

Sonderfall Grenzgänger/Frontier Worker

Seit 1. Juli 2021 benötigen EU-Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb von Großbritannien eine Erlaubnis, um als Grenzgänger einzureisen und dort eine Tätigkeit auszuüben (“frontier worker permit”). Die Tätigkeit im Vereinigten Königreich muss schon vor 2021 mindestens einmal innerhalb von zwölf Monaten ausgeübt worden sein. Ausnahmen bestehen bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und Covid.

Kurze Geschäftsreise über die Besucherroute

„Kurze Geschäftsreisen“ sind über die sogenannte Besucherroute ohne Visum erlaubt, wenn sie im „PA-(Permitted Activities)Katalog“ der britischen Einreisebestimmungen enthalten sind. Das können Meetings, Betriebsbesuche oder Markterkundungsreisen sein. Länger als sechs Monate darf die Geschäftsreise nicht dauern. Es ist empfehlenswert, Nachweise zur geplanten Aktivität, zur Unterkunft und zum Rückflug während des Aufenthaltes mitzuführen. Die britische Regierung hat eine Liste von Nachweisen im Internet veröffentlicht.

Die Inbetriebnahme einer Maschine oder die Schulung dazu werden oft als verbundene „After-Sales-Dienstleistung“ angeboten. Wenn diese im direkten Zusammenhang mit dem Verkauf steht, kann mit entsprechenden Nachweisen ebenfalls ohne Visum in Großbritannien eingereist werden.
IHK-Tipp Gleichen Sie Ihren Einreisegrund online mit dem Permitted Activities Katalog ab. After-Sales-Dienstleistungen fallen unter PA 7 (Manufacture and supply goods to the UK).

Weitere Gründe für die Einreise über die Besucherroute

Die Einreise über die Besucherroute wird für weitere Anlässe möglich: Konzernintern (Intra-Corporate Activities - PA5 im Permitted Activities Katalog) können nicht nur interne Projekte innerhalb der britischen Tochter- oder Muttergesellschaft unterstützt werden. Zusätzlich dürfen Aufträge bei Kunden der britischen Konzerngesellschaft ausgeführt werden. Allerdings nur gelegentlich. Außerdem müssen diese Aktivitäten Teil eines Projektes oder einer Dienstleistung sein, die von der britischen Gesellschaft an den Kunden erbracht wird, nicht direkt von der deutschen.
Das Arbeiten auf Distanz, also im Home Office, wird leichter. Zukünftig darf man als Visitor in das Vereinigte Königreich einreisen und von dort aus für seinen deutschen Arbeitgeber arbeiten, vorausgesetzt, das Arbeiten ist nicht der Hauptzweck des Aufenthalts. Die neue Regelung (remote working – Permitted Activity PA4 (h)) erlaubt nicht, britischen Kunden vor Ort irgendwelche Dienstleistungen zu erbringen.
Mehr zum britischen Einwanderungsrecht finden Sie im Online-Artikel der GTAI – Germany Trade & Invest.

Geschäftsreisen mit Visum

Sofern ein Visum beantragt werden muss, ist der britische Geschäftspartner gefordert. Er muss eine Sponsorship Licence von der britischen Behörde UK Visas & Immigration halten und den Entsendekräften des EU-Unternehmens das Certificate of Sponsorship zuweisen. Damit können diese dann ihr Visum beantragen.

Das sogenannte CSS-(Contractual Service Supplier)-Visum benötigen Dienstleister, die vertraglich geschuldete Leistungen erbringen. Mit dem Visum kann man maximal zwölf Monate in Großbritannien bleiben. Es ist an hohe Berufsqualifikationen geknüpft. In einer Positivliste führt die britische Regierung Berufe wie Steuerberater oder Architekt auf, die mit dem CSS-Visum ins Land kommen können.

Wichtig: Unterlagen auf einer Geschäftsreise

Verträge oder Vertragsentwürfe (in englischer Sprache), Eintrittskarten für Messen, Hoteltickets oder Terminvereinbarungen mit / Einladungsschreiben des Kunden sollten mitgeführt werden. Empfehlenswert ist ein Schreiben des Arbeitgebers über Art/Tätigkeit und Dauer der Entsendung.

A1-Bescheinigung

Das Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich regelt unter anderem auch die Entsendung von Mitarbeitern. Bei einer Auslandsbeschäftigung, die nicht länger als 24 Monate dauert, besteht für den entsandten Mitarbeiter Sozialversicherungspflicht im Herkunftsland. Zum Nachweis darüber muss der Mitarbeiter eine A1-Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse mitführen.
Mehr erfahren Sie in den Informationen für Entsendemitarbeiter der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland).

Reisepass für mitgeführte Waren - Carnet ATA

Oft führen Geschäftsreisende Ausstellungsstücke, Warenmuster oder Berufsausrüstung mit sich mit. Auch diese Gegenstände brauchen einen “Pass”, das sogenannte Carnet ATA. Das erspart dem Reisenden Zoll- und Steuerabgaben im Vereinigten Königreich und dient als Zollanmeldung in der EU und in Großbritannien.
IHK-Tipp: Sie erhalten ein Carnet ATA bei Ihrer IHK. Details zum „Reisepass für Waren“ und die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite

Stand: August 2024
Quelle: IHK Region Stuttgart