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Reparaturfähigkeitsindex auf bestimmte Elektrogeräte seit Januar 2021
Seit dem 1. Januar 2021 ist beim Verkauf von Waschmaschinen, Smartphones, Laptops, Fernseher und elektrischen Rasenmähern ein Reparaturfähigkeitsindex auszuweisen. Dieser Reparaturfähigkeitsindex wurde im Rahmen des am 10. Februar 2020 verabschiedeten französischen Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingeführt.
Ziel des Reparaturfähigkeitsindex ist es, das Bewusstsein der Verbraucher für die Reparaturfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten beim Kauf eines Produkts zu stärken. So ist der Index seit dem 1. Januar 2021 in den Geschäften sichtbar auf dem betroffenen Gerät oder in dessen unmittelbarer Nähe anzubringen. Wenn das betroffene Gerät per Fernabsatz zum Verkauf angeboten wird, muss der Index in unmittelbarer Nähe des Preises sichtbar sein.
Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer hat ein detailliertes Merkblatt zu dem Reparaturfähigkeitsindex in Frankreich herausgegeben, das auf der Internetseite der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer zum kostenlosen Download zur Verfügung steht.
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